Darf ich auf der Straße irgendwelche Leute interviewen und auf YouTube veröffentlichen?

8 Antworten

Nein ohne Einverständnis darfst du niemanden veröffentlichen. Jeder der im Fernsehn oder in der Zeitung zu sehen ist hat eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Deshalb sind auch die ganzen "Enthüllungen" und peinlichen Bilder die man so von Stars sieht nur P.R.

Soweit ich weiß gibt es allerdings eine Ausnahme. Du darfst die Videos veröffentlichen wenn nicht nur eine Person sondern eine Menschengruppe zu sehen ist bei denen man nicht auf die einzelnen Gesichter achtet. 

Läufst du also durch die Stadt und filmst dich selbst musst du nicht zwangsläufig jedes Gesicht unkenntlich machen solange du im Mittelpunkt des Videos stehst und sich der Rest im Hintergrund abspielt. 

Sonst müsste man zB. bei den Nachrichten alle Menschen im Hintergrund verpixeln die nichts mit dem Video selbst zu tun haben. 


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Du kannst natürlich auch einfach ein Formular ausdrucken was die Leute unterschreiben. 

Du solltest sie vorher fragen, ob sie damit einverstanden sind.. Am besten ihr macht auch einen 'kleinen' Vertrag, obwohl ein mündlicher Vertrag ja zählt, aber die Person könnte ja behaupten, sie hätte nie ihr Einverständnis gegeben. Naja, jedenfalls, falls die Person nicht einverstanden ist, solltest du sie erst gar nicht interviewen, aber wenn, dann das Gesicht unscharf machen und die Stimme verstellen,. 

NEIN! Du kannst die Videos nicht einfach so veröffentlichen! Denn es gilt das Recht auf das eigene Bild. Sowas geht also nur, wenn derjenige zustimmt!

da stimme ich dir zu. Aber was mich bewegt  warum geht das dann bei allen fail videos und oder pranks? Dort werden die ja auch nicht immer gefragt(weil schon weg gelaufen oder ähnliches)

Wo kein Kläger, da kein Richter?

@ErfindungHilfe

Solche Pranks sind nicht zulässig, da sie Menschen gegen ihren Willen blossstellen. Es gilt das Recht auf das eigene Bild!

Ohne Einverständnis:Nein ! Aber wenn sie damit einverstanden sind,spricht nichts dagegen. ;)

Wenn Du Videos ohne Einverständnis veröffentlichst, machst Du Dich strafbar. Hole Dir vorher, am besten schriftlich, die Einwilligung der Personen ein.