Darf ich als Mieter eine Überwachungskamera anbringen?

7 Antworten

Hallo,

laß dich von einer entsprechenden Fa. ausführlich beraten, weil wenndie Kamera so gerichtet ist, daß man "nebenan" oder "nebenbei" nur die Füße oder den Torso (ohne Kopf) der Nachbarn sieht, dann brauchst du keine Genehmigung... Die Sicherheitsfa. kann das für dich so einstellen, daß es keine Beschwerden gibt.

Wenn die Kamera an der Wand befestigt ist, dann kann es wohl sein,daß du eine Genehmigung brauchst, wenn es auf einem privaten Parkplatz aufgestellt ist.

Siehe:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Videoueberwachung-Parkplatz---f77669.html

Emmy


Also schonmal vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Wie ich gleich feststellen konnte, gehen die Meinungen weit auseinand. Aber ich möchte ja auch mein Auto nicht nur vor Diebstahl schützen sondern auch vor Vandalismus. Klar wird es deutlich schwiriger den Täter zu überführen, wenn dieser sich maskiert aber ich bin mir sicher das im Falle eines Falles der Täter anhand Körpergröße, Körperhaltung, Gangart etcr. erkannt werden könne.

So, bist Du Dir also sicher?

Da möchte ich mal an den berühmten Fall Mollath erinnern. Angeblich hat er nachst Autoreifen zerstochen. Man glaubte, ihn anhand einer Video-Überwachung überführen zu können.

Tatsächlich kam ein Mann, bei dem man anhand seiner Kleidung, Körpergröße, Körperhaltung, Gangart davon ausgehen konnte, dass es Herr Mollath ist. Dies wurde jedoch stark bezweifelt und am Ende taugte das Video, bzw. die Aufnahme daraus nicht, ihn als Täter zweifelsfrei festzustellen.

Ich denke, den Aufwand kannst Du Dir sparen, so verlockend es ist, über sein I-Phone jederzeit sehen zu können, wer was wann am Auto macht. Am Ende hilft es Dir doch nichts.

Besser ist es vermutlich, eine Garage anzumieten, selbst wenn diese nicht direkt vor der Haustür ist.

Wenn beide zustimmen sollte das kein Problem sein. Der Nachbar profitiert ja auch davon, weil Einbrecher gefilmt werden wenn was sein sollte und den Vermieter stört es bestimmt auch nicht denk ich mal aber fragen kann man ja

nein, es handelt sich um Öffentliche Fläche, bei Privatgrund kein Problem insofern die Aufnahme nicht über das Grundstück hinaus geht.

Ohne Genehmigung des Hausbesitzers darfst du auch auf seinem Grundstück keine Kamera anbringen. In den öffentlichen Raum hinaus darfst du sowieso nicht filmen.