Darf ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?

16 Antworten

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Wenn du einen Vertrag mit dem Energieversorger hast kannst du dir natürlich auch selbst einen anderen Anbieter suchen. In der Regel muss sich ja der Meiter selbst um die Strombelieferung kümmern. Hier kannst du dann auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter den Anbieter wechseln.

Wenn der Strom allerdings zum Mietvertrag gehört, du diesen also in den Nebenkosten bezahlst, dann ist der Vermieter der Vertragsnehmer mit dem Energieversorger und hier muss dann der Vermieter tätig werden.

stimmt. Der Vermieter ist sogar dazu verpflichtet die Nebenkosten möglichst gering zu halten. Heißt: Der Basistarif des Grundversorgers ist ein no-go

@EnergieAndi

Der Vermieter ist sogar dazu verpflichtet die Nebenkosten möglichst gering zu halten.

Nein, angemessen

Wenn die Wohnung eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus ist und es gibt keinen separaten Zähler, kannst Du nicht einfach einen eigenen Stromvertrag abschließen.

Entscheidend ist also, ob es für Deine Wohnung einen separaten Zähler gibt. Gibt es einen Zähler und der Strom wird bisher über Deine Vermieterin vom Versorger abgerechnet, solltest Du die Vermieterin um Erlaubnis bitten, dass Du den Vertrag direkt mit dem Grundversorger machst. Also, sie wird abgemeldet und Du wirst angemeldet. Wenn das dann vollzogen ist, kannst du sofort zu einem günstigeren Anbieter Deiner Wahl wechseln.

Alle Antworten, die Dir einfach zustimmen, dass Du ungefragt das Recht hast, sind nicht richtig, wenn die Voraussetzungen für Dich (noch) nicht vorhanden sind.

Sofern Sie selber einen Vertrag mit dem Stromanbieter haben, was der Regelfall ist, können Sie den Anbieter wechseln

Zahlst du Strom über deinen Vermieter/Nebenkosten oder direkt an den Stromanbieter?

Wenn du direkt an den Stromanbieter zahlst kannst du wechseln, auch ohne Einverständniss des Vermieters.

Du darfst auch ohne Absprache mit der Vermieterin den Anbieter wechseln.