Darf Finanzamt die Vorlage von Mietverträgen verlangen?

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§ 97 Abgabenordnung:

Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__97.html

Mh m Regelfall recht dem Amt der Nachweis Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sprich im Summe (12Monate mal 2 Wohnungen) Sollte das FA jedoch Zweifel an deinen Angaben haben...... Nun die werden prüfen wollen, stimmt deine Angegebene Mieteinnahme mit der tatsächlichen und vertraglich vereinbarten. Ob das Amt nun zweifelt, diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Kopf hoch, da wird bestimmt kein Ärger auf Dich zukommen - oder???

selbstverständlich darf das finanzamt die mietverträge anfordern