Darf Fahrlehrer fahren auf Beifahrersitz?

7 Antworten

Nein! Die Position auf dem Beifahrersitz eignet sich bestenfalls zum Eingreifen in prekären Situationen......Alleine schon das Schalten und gleichzeitige Lenken dürfte problematisch werden...andere Funktionen, bzw. die Erreichbarkeit der Schalter und Hebel dafür (Blinker, Fernlicht, Hupe, Lichtschalter) dürften ebenfalls das sichere Führen des Fahrzeugs erschweren. Hinzu kommt, dass die Sitzposition rechts die Übersicht über das Verkehrsgeschehen erschwert (was bei "englischen" Fahrzeugen zwar auch der Fall ist, aber durch vernünftige Bedienbarkeit leichter auszugleichen ist)

Ich halte das für verboten wegen § 23 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Den Fahrer würde ich der Besetzung zurechnen. Die Folge wäre trotzdem nur ein Verwarnungsgeld von 25 Euro nach Nr. 107.2 des Bußgeldkatalogs.

Wohl kaum, der kann dann ja nicht vernünftig Lenken.

Nein. Entweder man steuert das Fahrzeug auf dem Fahrersitz oder gar nicht. Die Pedalen sind nur dafür da, wenn der Fahrschüler Hilfe braucht. Ansonsten darf der Fahrlehrer die auch nicht benutzen.

Also legal ist es nicht.

Jein.

Es gibt Fahrschulen, die nach einem sogenannten "Stufenplan" unterrichten. D. h., dass der Fahrschüler in den ersten Fahrstunden nur lenken muss, Gas geben, Schalten und Bremsen macht der Fahrlehrer. Ich denke, dass die das nicht machen würden, wenn sie die Pedale wirklich nur im Notfall benutzen dürften.

Was anderes habe ich nicht geschrieben. Ein Fahrlehrer darf mit den Pedalen fahren solange ein Fahrschüler Unterricht hat aber nicht wenn der Fahrlehrer alleine im Auto sitzt. Und das war auch die Frage. Er darf nicht auf dem Beifahrersitz alleine das Auto steuern!

Nach meiner(möglicherweise inzwischen veralteten Kenntnis) gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer und muß deshalb bei "Bedarf" seinen Schülern ins Lenkrad greifen. Die Fußpedale haben verpflichtend eine elektrische Tröte, damit der Lehrer bei der Prüfungsfahrt dem Prüfling KEINE Hilfe geben kann, ohne dass das vom Prüfer bemerkt wird.

Kommentar aus Hentschel Straßenverkehrsrecht zu § 23 StVO:

"Abs. 1 Satz 1 gebietet dem Fahrzeugführer für freie Sicht und unbeeinträchtigtes Gehör Sorge zu tragen. Unter Beachtung dieses Gebots hat er "seinen" Platz einzunehmen. Bei Kfz gewährleisten die Bauvorschriften die nötige Sicht vom Fahrerplatz aus bei Links- wie Rechtslenkung. Dass der Fahrer des Kfz vom Fahrersitz ( § 35a StVZO) aus lenkt, unterstellt die StVO. Jedoch ist weder in § 23 noch anderswo ein entsprechendes bußgeldbewertes Gebot normiert, weswegen der Fahrzeugführer, der das Kfz unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf andere Weise lenkt, nur nach allgemeinen Regeln (insbesondere § 1 Abs. 2 ) zivil-, straf- und bußgeldrechtlich haftet (Bay VRS 56, 194, AG Menden VM 00, 7) [ Fahrlehrer lenkt mit Hilfe der Doppelbedienungseinrichtung vom Beifahrersitz aus ] ".


Die Doppelbedienungseinrichtung beschränkt sich auf die Pedalerie (Gas +Bremse) ein zweites Lenkrad gibt es nicht! Nach meiner Kenntnis gibt es auch keinen Fahrschulwagen mit zusätzlichem Kupplungspedal.