Darf einem Jugendlichen eine e-Zigarette abgenommen werden?

2 Antworten

Ab 18 ist ab 18. Wenn man unter 18 ist, also Minderjährig, und man damit erwischt wird es abgenommen und die Eltern werden verständigt und dürfen es an der nächstliegenden wache abholen.

E-Zigaretten werden genau so behandelt wie normale Zigaretten auch, § 10, Abs. 4 JuSchG.

Somit dürfen auch E-Zigaretten nicht an Jugendliche abgegeben werden, sowie deren Gebrauch in der Öffentlichkeit gestattet werden. Da die Polizei die E-Zigarette wohl nicht im Wohnzimmer kassieren wird, ist es klar erlaubt. Genau genommen muß die Polizei das Teil sicherstellen. Die Eltern können es sich dann auf der Wache abholen.