Darf eine Versicherung einfach das Auto was auf meinen Namen läuft einfach ohne mein Wissen versichern obwohl der Versicherungsnehmer ein anderer ist?

7 Antworten

Du solltest hier mal ALLE Informationen auf den Tisch legen, damit man Dich objektiv beraten kann. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer die Annahme des Antrages nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen - u.a., wenn er bereits schlechte Erfahrungen mit dem Versicherungsnehmer gemacht hat. Es muß hier also erstmal geklärt werden, warum der Vertrag mit Deinem Bekannten nicht zustande kam. Warum sollte es denn überhaupt den abweichenden Versicherungsnehmer geben? Vielleicht hat sich auch einfach niemand einen Antrag aufgenommen und dadurch wurde dann letztlich zwangsläufig der Vertrag auf Deinen Namen als Fahrzeughalter ausgestellt. Viele Unklarheiten.

Darf eine Versicherung einfach das Auto was auf meinen Namen läuft...

Also du bist der Fahrzeughalter und für die Zulassung wird ja schon die eVB-Nr. vom künftigen Versich.nehmer benötigt wg. dem vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz!

Also ohne diese eVB-Nr. kannst du das Auto doch gar nicht zulassen und der Versich.nehmer muß also vorher feststehen (die Anschrift wird über den GDV gespeichert zur Abfrage über die Zulassungsstelle) und nur noch mit dem Personalausweis abgeglichen.

...einfach ohne mein Wissen versichern obwohl der Versicherungsnehmer ein anderer ist?

Eindeutig nein, denn die eVB-Nr. wird ja vom künftigen Versich.nehmer abgerufen und gespeichert!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So etwas macht Dein Berater/Makler nicht und eine Versicherung auch nicht.

Es gilt der Vertrag, der bei der Zulassungstelle bestätigt wurde, den Du also vorgelegt hast.

Nachdem Du Halter spielst, hast Du ja auch für die meist teure Variante versichern durch fremden VN bei einer Versicherung gesorgt, warum auch immer.

Gibt es keine, ist fahren eben ohne eine Straftat, viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bist als Halter dafür verantwortlich, eine Versicherung abzuschließen. Falls jemand anderes Versicherungsnehmer werden soll, musst du dieses mit der Versicherung abklären.

Es gilt das Pflichtversicherungsgesetz. Versicherung erfolgt fürs erste bei der Anmeldung über die eVN

Also ein bekannter von mir wollte das Auto über seine Versicherung versichern lassen die hat das dann abgelehnt und ihn gekündigt auf Grund dessen hat seine in dem Falle dan ehemalige Versicherung eigenmächtig ohne mein Einverständnis oder sonstiges geschweigenden mir eine Mitteilung zu kommen zu lassen das Auto dan auf mich versichert dabei habe ich mit der Versicherung noch nie Kontakt gehabt

@pasca11234

Warum meldest du das Auto deines Bekannten auf deinen Namen an? Da sind derartige Probleme doch vorprogrammiert.

Nur du als Halter bist dafür verantwortlich, dass dein Auto versichert ist.

@kim294

Nicht von meinem Bekannten von mir sollte aber über seine Versicherung laufen

@pasca11234

Pflichtversicherungsgesetz. Läuft über eVN. die bei der Anmeldung abgegeben wurde.

@qugart

Meinst du vllt die evb nummer

@pasca11234

Tippfehler. Ja. Wer anmeldet mit evB der versichert auch, außer es wird aktiv eine andere Versicherung abgeschlossen.

@pasca11234

Auch das macht keine Versicherung, warum sollte sie kündigen, sie wird widerrufen haben, weil nicht bezahlt wurde, oder so.

Dein Problem, denn Du bist der Halter, und nun kommt bestimmt auch noch der Staatsanwalt, viel Glück.

@pasca11234
Also ein bekannter von mir wollte das Auto über seine Versicherung versichern lassen...

Dann hattest wohl einen Schaden und wolltest die Schlechterstufung vermeiden bzw. den Schaden vertuschen!?

...auf Grund dessen hat seine in dem Falle dan ehemalige Versicherung eigenmächtig ohne mein Einverständnis oder sonstiges geschweigenden mir eine Mitteilung zu kommen zu lassen das Auto dan auf mich versichert...

Kann aus 2 Gründen gar nicht so abgelaufen sein: die eVB-Nr. lautet ja auf den Bekannten und zweitens benötigt der Versicherer deine Unterschrift für den Kfz-Versich.antrag! 😥