Darf eine Mitarbeiterin (Fressnapf) Informationen über einen Kunden zu einen anderen Kunden weitererzählen?

5 Antworten

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Das geht nicht. Wenn man als Kunde in einem Geschäft ist, hat man Anspruch darauf, dass persönliche Informationen nur zur Abwicklung des Geschäftes verwendet werden und nicht für andere Zwecke. Auch wenn es hier nicht sehr brisante persönliche Daten sind, aber diese Info kann dennoch dazu führen, dass der Kunde im Bekanntenkreis einen schlechten Ruf bekommt.

Sollte der Kunde davon hören, dass über ihn getratscht wurde, dürfte natürlich auch die Gefahr bestehen, dass man ihn als Kunden verliert. Für mich heißt das, ohne gleich einen großen Aufstand wegen Verstoßes gegen den Datenschutz zu machen, würde ich mal behaupten, man sollte dieser Verkäuferin klarmachen, dass es so nicht geht. Das ist nicht kundenfreundlich und zudem geschäftsschädigend.

Man sollte nicht alles auf die Goldwaage legen. Unter Kollegen kommt sowas häufiger vor als man denkt.. und solange es nicht nach außen getragen wird, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.

Was reden Sie da? Es geht nicht um Kollegen und für mich ist es wichtig.

Man sollte nicht alles auf die Goldwaage legen.

DOCH - genau das ist ja das Wichtige beim Datenschutz!!!!!

Es ist sehr unhöflich, allerdings nicht verboten. Eine Verkäuferin ist hat keine Schweigepflicht.

Eine Schweigepflicht gibt es hier nicht! Ich wusste jetzt auch kein Gesetz, das das explizit verbietet

Nein, beschwere dich bei ihrem Chef. Das ist Betriebsgeheimnis.

Ein Betriebsgeheimnis ist das mit Sicherheit nicht

@SaVer79

Mit Sicherheit doch! Kundendaten und Kaufverhalten sind mit Stillschweigen zu Bewahren.

Wenn einer meiner Mitarbeiter Infos über Kunden verzapft, kündige ich Ihm wegen " Betriebsgeheimnis verbreitet".

 Wohl nicht ganz ...

Betriebsgeheimnisse sind die Produkte einer Firma und ihre Herstellung betreffende Angaben, zu deren Geheimhaltung die Mitarbeiter verpflichtet sind.

@AnglerAut

Auch Infos zu Kunden und Zulieferern sind Betriebsgeheimnis. 

Nein, das ist kein Betriebsgeheimnis, sondern der Schutz von personenbezogenen Daten.