Darf eine Hebamme das Jugendamt einschalten?

7 Antworten

Jeder darf das wenn Sie der Meinung sind das eine Kindeswohlgefährdung im Gange ist.

Wenn bei euch alles in Ordnung ist habt ihr ja nichts zu befürchten. Natürlich darf sie das, sie muss es sogar, wenn einem Säugling etwas passieren würde obwohl es voraussehbar war käme sie wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Ich denke auch das sie ihre Gründe hatte das zu sagen, was hätte sie sonst davon.

Die Hebammen sind sogar dazu verpflichtet, dass Jugendamt anzurufen, sobald sie etwas entdecken, was gegen das Kindeswohl spricht.

Jeder darf das Jugendamt einschalten. Dafür muss nur ein Grund liegen

natürlich darf sie das Jugendamt informieren - das darf jeder