darf eine fristlose Kündigung auch nur mündlich ausgesprochen werden, oder muß etwas schriftliches nachgereicht werden?
am 1.4. hat mir der Arbeitgeber während der Arbeitszeit fristlos gekündigt. Als Grund nannte er geschäftsschädigendes Verhalten (das hätte er telefonisch erfahren). Stimmt zwar nicht, kann es aber auch nicht belegen.
Bis heute hat er noch keine Abrechnung und auch keine Abmeldung zugeschickt. Es sind 6 Wochen vergangen. Wie lange muß ich auf die Papiere warten?
P.S.: ich war erst drei Wochen in der Firma und wir hatten nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, von Probezeit kein Wort gesprochen
4 Antworten

Stimmt zwar nicht, kann es aber auch nicht belegen.
Das hätte der AG belegen müssen wenn er Dir eine fristlose Kündigung gibt.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Das nur mal zur Info. Außerdem hättest Du nach einer schriftlichen Kündigung klagen können, dass es wenigstens eine fristgerechte und keine fristlose Kündigung geworden wäre.
Wenn die Kündigung am 1. April war und Du bis jetzt noch nichts bekommen hast, hast Du da noch nicht nachgefragt?
Falls der AG Dich für die geleisteten drei Wochen nicht bezahlen will, musst Du ihn schriftlich zur Zahlung auffordern (abmahnen). Du setzt dann eine Zahlungsfrist von ca. 7-10 Tagen, verlangst dazu den Schadensersatz von 40 Euro und die Verzugszinsen.
Schreib dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Gewerkschaftsmitglied, macht das für Dich ein Anwalt.
Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage erheben. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos. Vorerst besteht auch keine Anwaltspflicht.

Eine Situation die einem Arbeitgeber eigentlich nicht passieren sollte. Nach deutschem Arbeitsrecht muss ein Kündigungsschreiben in Papierform dir zugegangen sein. Ohne einen solchen Zugang besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
Als Konsequenz muss der Arbeitgeber auch weiterhin den Lohn zahlen. Im Prinzip bleibt dir nur den Arbeitgeber anzuschreiben, eventuell noch einmal deine Arbeitskraft anzubieten und ihn unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung des Lohns aufzufordern.
Passiert nichts, solltest du zu einer Rechtsberatung gehen und deine rechtliche Lage prüfen lassen

Wahrscheinlich warst nicht mal angemeldet...
Arbeitsvertrag gibts immer schriftlich. Nur Zusagen sind mündlich.
Aber so? Warst praktisch nie in dieser Firma anwesend.

Das ist kompletter Unsinn!
Es gibt (nach deutschem Recht) keine zwingende Vorschrift, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden müsse.
Er gilt auch mündlich oder durch einvernehmliches Handeln (Arbeitsangebot und Arbeitsaufnahme) entstanden!