Darf ein Vermieter oder Makler eine Schufa-Auskunft des Mietinteressenten einholen?

8 Antworten

Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass du ihm eine Selbstauskunft der Schufa vorlegst. Es steht ihm aber natürlich frei, die Wohnung in diesem Fall an jemand anderen zu vermieten. In der Praxis kommst du somit meist nicht umhin, als den Vermieter Einblick in deine Schufa-Akte zu gewähren. Du musst ihm aber natürlich alles sehen lassen. Ihn interessiert nur, ob Negativeinträge vorliegen (aber nicht, welcher Art diese sind). Es gibt auch eine spezielle Schufa-Auskunft für Vermieter, die nur die nötigen Informationen enthält. Hier findest du dazu weitere Infos.

Hallo , Also ich arbeite als Immobilienmaklerin für eine Namenhafte Firma und kann euch sagen das es aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist den evtl zukünftigen Mieter nach einer Schufaauskunft zu fragen! Laut paragraph &22 gilt folgendes: § 22 Datenschutz

(1) Ein ZDA darf nur jene personenbezogenen Daten verwenden, die er zur Durchführung der erbrachten Dienste benötigt. Diese Daten dürfen nur unmittelbar beim Betroffenen selbst oder mit seiner ausdrücklichen Zustimmung bei einem Dritten erhoben werden.

(2) Bei Verwendung eines Pseudonyms hat der ZDA die Daten über die Identität des Signators zu übermitteln, sofern an der Feststellung der Identität ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 4 und Abs. 3 DSG glaubhaft gemacht wird. Die Übermittlung ist zu dokumentieren.

(3) Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des ZDA gegenüber Gerichten und anderen Behörden bleiben unberührt.

Also und für ein/e Wohnung/Haus trifft dieses nicht zu. zumindest nicht wenn es zur Miete genommen wird. desweiteren darf der Vermieter sie nicht ablehnen wenn sie sich weigern eine solchige Schufaauskunft zu erbringen in diesem Fall ist der Anwalt einzuschalten.

hallo.... gibt es darüber noch andere rechtsgrundlagen und wie sollte ich mich verhalten wenn mein vermieter ohne unser wissen eine schufaauskunft eingeholt hat? nach vertragsabschluß aber noch vor bezug der wohnung.

Nein, ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Die Schufa darf ihm auch nicht auf Anfragen antworten.

In der Praxis wird jedoch dem Mieter "nahegelegt", selbst eine Schufaauskunft anzufordern und diese proaktiv dem Vermieter oder Makler vorzulegen. Mit genug Rückrat jedoch ist dies nicht nötig bzw. zeigt auch dem Mieter, bei wem er besser nicht mieten möchte.

Ja, in der Regel hat der Makler ein Formular, das der Interessent ausfüllen muss wenn er die Wohnung haben möchte. Mit diesen Daten (Name, Wohnort, Geburtstag und Geburtsort) wird dann eine Abfrage gemacht. Somit kann der Vermieter bzw. Makler prüfen, ob gegen der potentiellen Mieter ein sogannter "Titel" vorliegt. Das ist der Fall, wenn man einen Offenbarungseid hat leisten müssen und in finanziellen Schwierigkeiten ist.

Ich kann,will und werde keinem neuen Vermieter erlauben eine solche auskunft über mich einzuhohlen. Es muss ihm reichen das der Vorvermieter bescheinigt das keinerlei Mietschulden bestehen.Er ist ein unabhängiger dritter,der keinen grund hätte zu lügen. Ich will ja keine Kredite aufnehmen und die Miete ist sowieso anfang des Monats fällig.Wen ich was zu verbergen habe geht es auch später.