Darf ein Restaurant Geld verlangen für nicht aufgegessenes Essen?

7 Antworten

Hallo,

diese Regel ist in der Karte deutlich genannt und damit auch zulässig.

Die Idee an und für sich finde ich genial, wenn es auch mit € 2,- für mich noch zu billig wäre. Leider nimmt die breite Masse was sie bekommen kann und wirft dann lieber weg, Hauptsache ich hatte, der Rest ist egal.

Ein Beispiel in Kenia erlebt:

Am Buffett, nehmen so oft man will, so viel man will und das in einem Land in dem Menschen verhungern!!!

Die Dame holt sich eine Teller voll, benötigt schon fast Aufsteckbretter damit nichts vom Teller fällt.. na ja, sie hat es ja auch gegessen. Dann auf zur zweiten Runde, der Teller scheinbar noch mehr beladen, einen Bissen gegessen und der Rest .. ja den lassen wir stehen. Das Hotel entsorgt die Speisen, an die Hungernden, die man ab und an an den Fenstern sehen kann wenn sie es am Wachpersonal vorbei geschafft haben, wird nicht gegeben, wohl auch richtig, morgen wäre die Hütte dann ja voll.

Das Verhalten der Dame aber ist / war unter aller S.u und hier hätte ich € 1.000,-- aufgeschlagen um sie nach begleichen der Rechnung aus dem Hotel zu werfen.. das aller, wirklich aller Letzte!!!

Leider war die Dame deutsch.. jetzt kann ich nicht mal sagen typisch .. da und da her .

Ja sicher darf man das.

Essen liegen lassen ist nicht nur doof, das kostet das Restaurant auch zusätzlich. Und Zusatzkosten dürfen auch zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Super Idee, um Fressorgien und Essensmißbrauch zu verhindern.

Also ich finde das net normal haha du bezahlst ja schließlich für das Essen, was das Restaurant erwartet, wenn du es nicht leer isst hat die das doch nicht zu interessieren. Schließlich haben sie ja einen bestimmten Preis dazu?!

Sagen wir mal so: Eure Kommune berechnet Euch für die Bereitstellung einer Mülltonne Gebühren, um Euren Müll zu entsorgen. Kaufst Du neue Autoreifen, zahlst Du ebenfalls für die Entsorgung der Altreifen. Kaufst Du (verpackte) Lebensmittel, ist das Verpackungsmaterial ebenfalls bereits im Kaufpreis mit einkalkuliert. Gehst Du nun in ein Restaurant, knallst Dir Deinen Teller voll und lässt die Hälfte davon liegen, sind die 2 € doch mehr als gerechtfertigt, oder?

muss bei vertragsabschluß mitgeteilt werden