Darf ein Psychologe bei diesem Beispiel die Schweigepflicht brechen?
Person A und B kennen sich und gehen beide zu dem selben Psychologen, gegenseitig wissen sie nicht, dass der andere zum Psychologen geht. Die beiden Personen sind in einem Streit und beide reden mit ihren Psychologen darüber. Angenommen Person A erzählt etwas dem Psychologen und Person B, was für Person B in diesem streit relevant ist, jedoch weiß Person B nicht dass er Person A falsch versteht.
Wenn der Psychologe dieses Missverständnis sieht, kann er doch trotzdem nicht seine Schweigepflicht brechen da er ja nicht einfach sagen kann Person A ist auch bei ihm, oder?
Klar kann der Psychologe Person B so hinterfragen, dass er das Missverständnis selber sieht, aber in diesem Fall ist das Thema so komplex dass es nicht geht.
Was wären die offiziellen Möglichkeiten die der Psychologe machen kann?
7 Antworten
Nein, das darf er nicht. Von daher würde ich niemals zwei Leute, die in einer Beziehung sind oder sich sonstwie näher kennen, in therapie nehmen. Das kann ganz schnell in einem Loyalitätskonflikt münden.
Er könnte beide zur gleichen Zeit einladen. Dann würden sie sehen, dass der jeweils andere zum selben Psychologen geht.
Danach könnte der Psychologe zwischen beiden vermitteln, wenn sie einverstanden sind und das Missverständnis aufklären.
Das ist echt genial! Du bist Albert Einstein sein Vater ehrenmann 😍
Er darf die Schweigepflicht nicht nach seinem Ermessen brechen. Es heißt ja SchweigePFLICHT.
er sollte sich als befangen erklären und beide weg schicken zu verschiedenen anderen kollegen, den patienten eine liste mit anderen psychologen geben. das täte ich so.
Er könnte jedem von dem beiden anbieten gemeinsam mit dem Anderen zu kommen.