Darf ein Mieter sein Namensschild an die Wohnungstür schrauben oder darf es nur festgeklebt werden?

6 Antworten

Du darfst es anschrauben, wenn Du die Beschädigungen dadurch am Ende der Mietzeit fachgerecht wieder entfernst. Und da dies aufgrund des Aufwands fragwürdig ist, und es jenseits Deines persönlichen Gusto technisch andere Lösungen gäbe, darf der Vermieter dafür auch eine zusätzliche Sicherheitsleistung in Höhe der Instandsetzungskosten verlangen...

du darfst es außen sowohl schrauben als auch kleben nur dann wenn der Vermieter die Zustimmung dazu erteilt. Ansonsten bist du schadensersatzpflichtig

Jep da gebe ich dir recht, nur nicht schadensersatzpflichtig. Eher wie es im Mietvertrag oft steht. Es sit so zu verlassen wie du es überreicht bekommen hats. Aber das kommt wohl aufs glecihe drauf an.

@BarneyGumple

Da die Außenseite der Tür nicht zum Mietgegenstand gehört, gelten hierfür auch nicht die Regelungen des Mietvertrags. Daher ist Schadenersatz schon richtig...

es bedarf der Zustimmung des Vermieters!

Auch in der Wohnung könnte es bedeuten, wenn man Löcher in die Tür bohrt, das man diese ersetzen muss.

Ene Tür ist keine Wand und wird auch nicht tapeziert.

oder muss ich mir ein neues zum Festkleben besorgen?

So sieht es aus.

Weiß nicht genau aber besorg dir vorsichtshalber was zum festkleben.

Theoretisch darfst Du das schon, solange Du beim Auszug die Wohnung wieder in den vorigen Zustand bringst! Da das wahrscheinlich eine neue Tür bedeuten würde, würde ich dir davon abraten!