Darf ein Lehrer seine Meinung wiedergeben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hängt davon ab was sie verbreitet. Sie darf euch nicht suggeriert darstellen das Atomkraftwerke schlecht sind. Sie darf aber Demokratische Werte verbreiten.

Zb thema abtreibung sie hat behauptet der embryo würde nicht ab der zeugung leben, da ich mich damit befasse hab ich schon mehrere studien gelesen dass er dass doch tut

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@JAWK0

Dann Schulleiter Anonym einschalten und Beschwerde einlegen. Wenn sich nichts bessert Schulministerium mit einbeziehen.

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Sie sollte eigentlich neutral vermitteln. Du kannst den verlauf sachlich schildern und dich an die Elternvertretung, Schülervertretung, das Rektorat oder Kultusministerium wenden

Nein darf sie nicht!

Lehrer müssen politisch und Religiös neutral sein.

Darf ein lehrer seine Meinung wiedergeben?

Ein/ Lehrer/in ist ein Mensch, ein/e Bürger/in unseres Staates, für den/die gilt:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." (Grundgesetz Artikel 5)

Hallo meine politik lehrerin bringt uns oft ihre linken ansichten bei. Ich (der etwas rechter ist) befasse mich mit vielen themen davon sorgfältig da mich sowas interessiert, und bei der recherche ist mir aufgefallen dass sie schon oft falschinformationen verbreitet hat, wenn ich dann versuche zu widersprechen lässt sie mich nicht ausreden.

Das ist eine sehr oberflächliche, vorallem unkonkrete Beschreibung des Problems. Sollte der Fragesteller beispielsweise verfassungsfeindliche Ansichten in seinen "Widersprüchen" zu verbreiten suchen oder auch "falschinformationen (!)", dann hat die Lehrerin nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, einzuschreiten!

Jetzt wäre meine erste Frage, darf sie das?

Unter den von mir genannten Voraussetzungen: ja!

Und die andere wäre, was kann ich dagegen tun?

Ohne die Problematik inhaltlich genauer beurteilen zu können, wäre jeder Rat sehr bedenklich, da er in die falsche Richtung weisen könnte. Der Fragesteller sollte noch einmal mit sich zu Rate gehen und versuchen, nach eingehender, detaillierter Fallschilderung neutralen Rat einzuholen, bevor er sich selbst als möglicher Verleumder Schaden zufügt.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es ist schwierig zu beurteilen, wo Meinungsäußerung aufhört und Beeinflussung anfängt. Generell darf sie ihre Meinung schon sagen, aber sie muss auch andere Meinungen zulassen und auch einen offenen Diskurs innerhalb der Klasse fördern, so dass eben jeder sich seine eigene Meinung bilden kann.