Darf ein 15-jähriger selber einen Laptop kaufen?

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Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1]. Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]

Mit 15, ist man schon laut Gesetz, "beschränkt geschäftsfähig" und kann solche Einkäufe erledigen. Allerdings ist es immer besser vorher mit den Eltern darüber zu sprechen, da es sonst eventuell Probleme geben kann, wenn eine Garantieleistung o.ä. anfällt. Dort bist Du sonst ohne Chance. Denke bitte auch an die Gebühren für das Internet - Flat mit kleinem Preis - auch dafür ist die Zustimmung der Eltern erforderlich!

Das hat mir Barzahlung überhaupt nichts zu tun. Laut Gesetz ist ein 15- jähriger beschränkt geschäftsfähig, d.h.: Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB). In diesem Fall dürfte aber auch der Taschzengeldparagraph § 110 greifen, her steht, das ein Jugendlicher Geschäfte abschließen darf, wenn er diese aus "eigenen Mittel" bezahlt. Aber wieso nicht einfach ein Elternteil schnappen und mit dem zusammen den PC kaufen? Macht alles sehr viel einfacher.

Stimmt. Aber die Mutter ist mit so einem Kerl verheiratet, der nicht sein Vater ist, arbeitslos seit über 10 Jahren, auch nicht arbeiten will und ihm alles wegnimmt. Seine Mutter unternimmt nichts dagegen und sie selbst nimmt ihm auch schon alles weg. Da hat er im letzten Jahr schon beim Nachbar (Landwirtschaft) gejobt und hatte über 100 Euro auf seinem Konto und die Mutter ist hingegangen und hat das Geld für sich abgehoben. Dieses Risiko will er nicht wieder eingehen.

Ich denke es hängt vom Verkäufer ab. Rechtlich gesehen darf er dies mit dem verdienten Geld tun. In der Realität sieht es aber meistens so aus, dass der Verkäufer das Einverständnis der Eltern einholt um sicher zu gehen, dass das Geld dem Kind gehört und, dass die Eltern mit dieser Investition einverstanden sind. Die Eltern können den Vertrag widerrufen.

Ist das nicht auch mit Alkohol so? Rechtlich darf er sich keinen kaufen, aber es gibt immer noch Verkäufer, die sich da keinen Kopf machen und es doch noch tun.

Ich vermute mal, daß die Eltern etwas gegen den Kauf haben - und dann greift der "Taschengeldparagraph" nicht. Vermutlich wird kein Händler einen Verkauf durchführen - er befürchtet nämlich - zu Recht - Ärger von seiten der Eltern, wenn der schleppi zu Hause auftaucht und zurückgegeben werden soll ...

Also seine Mutter ist darüber informiert und sie weiß das er sich einen Ferienjob sucht um sich dann seinen eigenen Laptop zu kaufen.