Darf die Zivilpolizei einen Fußgänger anhalten und kontrollieren?

7 Antworten

Hallo.

Alles was du geschrieben hast, dürfte in Niedersachsen auch gemacht werden.
Ja die hätten dir noch das Handi und Navi. zwecks Kontrolle abnehmen können./dürfen. ''Allerdings hättest du bei Zivilbeamten auch den Dienstausweis zeigen lassen dürfen.

Mit Gruß

Warum denn eigentlich nicht?

Polizei ist nun mal Polizei ob in Uniform oder in zivil.

muss sich aber ausweisen können

@DinoMath

Das versteht sich aber von selbst.

@Cavallerizza

Das ist mir aber schon klar. Dass man sich ausweisen sollte. Aber auf einer Seite steht, dass diese nicht durchsuchen dürften.

@Kilzaa

Wäre mir jetzt aber vollkommen neu. Polizei ist nun mal Polizei.

Ganz egal ob in zivil oder Uniform. Und ich nehme an, dass es für die Kontrolle einen Grund gibt. Völlig grundlos wird man nicht kontrolliert.

@Cavallerizza

Wie gesagt. Ich lief normal, wie ich eben normal durch die Stadt laufe. Diese haben, wie oben genannt, nicht einmal einen wirklichen Grund genannt. Dann müsste ich ja auch von der Polizei in Nürnberg und in Hof/Saale angehalten und kontrolliert werden müssen. Aber auch eventuell von DB Sicherheit. Die rennen mir bzw. ich fast immer entgegen.
Aber ist auch normal, dass auch sonntags irgendwelche Menschen ihren Rundgang in der Stadt machen.

@Kilzaa

Du weisst doch gar nicht warum sie dich kontrolliert haben.

Könnte sein, dass irgend jemand bei der Polizei eine verdächtige Mitteilung gemacht hat (von mir aus ein Exhibitionist oder Spanner oder was weiß ich) und die Beschreibung hat vielleicht ungefähr auf dich gepasst.

Wie soll die Polizei denn anders zum Erfolg kommen, wenn sie nach deiner Meinung nicht einmal mehr die Leute kontrollieren darf?

Und ich nehme an, dass solche Kontrollen bei dir nicht jeden Tag vorkommen.

@Cavallerizza

Hab ich ja auch nicht gesagt. Aber diese, wie eben oben beschrieben, keinen juristischen Grund genannt. Die haben einfach eine Kontrolle durchgeführt. Diese sind hiebrei auch, wie ich es verstanden habe, verpflichtet einen Grund zu nenne.

@Kilzaa

Das muss nicht sein. Ansonsten könnte das zu einer Beunruhigung der Allgemeinheit führen.

Es gibt ja schließlich Leute, welche regelrecht Gespenster sehen und die Polizei damit belästigen.

Wäre es dir lieber gewesenen wenn dir die Polizei gesagt hätte, dass sie z.B einen Exhibtionisten im Jogginganzug suchen? Ob das bei deiner Nachbarschaft so gut angekommen wäre?

Kann ja auch durchaus sein , dass sich die Information des Informanten als totaler Quatsch herausgestellt hat.

So ist die Polizei dem Verdacht nachgegangen und hat dann möglicherweise den Vorgang im Papierkorb abgelegt.

Naja. Aber ohne Grund jemanden zu kontrollieren und das ganz udrchzuziehen... ist Fragwürdig.

Eine Normale Personenkontrolle.

Es heißt aber auf einer Seite:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen
Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO
berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer
Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das
PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13,
nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person
festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten
nicht!!!

und

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise
vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat)
bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat
konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die
Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO
“Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung
durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras
zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine
Durchsuchung ist unzulässig!

@Kilzaa

In der Regel haben die so viel zu tun,warum sollten die was unbegründet machen.So Langweilig kann denen nicht sein.

@Wippich

Anscheinend schon. Die haben, wie gesagt, nciht einen Grund genannt. Bzw, nicht mal einen jursitisch reifen Grund genannt.

@Kilzaa

Sind sie vor Ort gewesen? Wissen Sie es genau, was die Beamten gesagt haben?

Pass bloß auf, wurde auch mal von jemanden angehalten und der fragte mich nach Führerschein etc.. dann hab ich gesagt: zeigen Sie mir bitte erstmal ihren dienstausweis! Daraufhin ist der mit 100 Sachen weggefahren

Wir müssen uns als Gesellschaft entscheiden, was wir wollen:
Freiheit oder Sicherheit. Ich würde mich sehr gerne für die Freiheit
entscheiden. Leider ist die Welt nicht so, wie wir sie uns wünschen und sie ist
in den letzten Jahren unsicherer geworden. Wenn wir unsere Freiheit behalten
wollen, müssen wir sie absichern.

Sicherheit kann die Polizei erzeugen, wenn kriminelle Handlungen im Vorfeld
erkannt und verhindert werden können. Dazu muss sie Situationen kontrollieren
können und dafür auch die rechtliche Handhabe haben. Das ist der Fall.  Immer wenn etwas wirklich Schlimmes passiert
ist – wie der Anschlag in Berlin – wird gefragt, wann und wo die Polizei etwas
falsch gemacht hat.

Wir müssen als Gesellschaft, die Arbeit der Polizei
unterstützen und Kontrollen zügig zulassen. An dieser Stelle die Arbeit der
Polizei behindern und juristische Halbwahrheiten von sich geben, führt zu
weniger Sicherheit und schadet damit uns allen.

Wir haben in Deutschland und Europa aktuell ein
Sicherheitsproblem. Wäre doch nett, wenn du die Polizei ihre Arbeit machen
lässt. Dieses ewige "dürfen die das?" bringt nicht mehr Sicherheit.

Wenn der nächste Mal einer in einen Weihnachtsmarkt fährt,
wird wieder gefragt: Wo war die Polizei?