Darf die Hausverwaltung einfach die Tiefgaragen-Stellplätze entrümpeln?

9 Antworten

Der Hausverwalter hat die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass sich in der Tiefgarage keine Brandlasten befinden. Laden Sie im Internet die für Ihr Bundesland gültige Garagenverordnung in Verbindung mit der Landesbauordnung herunter.

Gemeinsam ist meist:

1.) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.

2.) Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage dient.

In der Regel wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Stadt, Landtratsamt) das Aufbewahren von kleinen Mengen Treibstoffe (5 l Benzin zum Teil bis 20 l) in fest verschlossenem Behälter erlaubt, ebenso das Lagern von einem Satz Reifen.

Bei Brandschutzschauen wird regelmäßig das Entfernen von Kartonagen, Hausrat, Sperrmüll, Elektrogeräten etc. verlangt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Verwalter zu sehr in Ihre Eigentumsrechte eingreift, holen Sie sich bitte Auskunft bei der örtlichen Feuerwehr/Stadtverwaltung oder Landratsamt. Beachten Sie aber, dass Sie damit eine Brandschutzschau provozieren würden, mit der Folge, dass Sie die genannten Gegenstände unter Fristsetzung und Androhung eines Ordnungsgeldes enfernen müssen.

Machen Sie doch mit dem Verwalter einen Termin aus, um mit Ihm zu besprechen, was entfernt werden muss. Insgesamt gesehen, haben Sie keine gute Aussichten, den Stellplatz als Lagerplatz nutzen zu dürfen.

Ich selbst als Verwalter würde die Gegenständen nicht durch den Hausmeister entfernen lassen. Ich würde die Eigentümer der Plätze unter mehrfacher Fristsetzung auffordern, Brandlasten zu entfernen. Wenn sich Einzelne absolut weigern, würde ich die Plätze nach vorheriger Ankündigung fotografieren und zur Prüfung an die Stadtverwaltung oder Feuerwehr weiterleiten.

Ich selbst hatte schon mit mehreren Bränden zu tun in denen Bobby-Cars, Kinderwagen, Kühlschränke, Holzregale, Skiausrüstungen etc. für heftige Brände mit giftigem Rauch sorgte.

Ich kann nur empfehlen, die Plätze "sauber" zu halten.

die Frage wurde von dir selbst beantwortet.

Brandschutzverordnung. Lies sie doch einfach mal nach.

Der Hausverwalter hat alles richtig gemacht. Aushang = wegschaffen, Konsequenzen wenn nicht! Also - da schüttel ich mit dem Kopf.

Der Hausverwalter macht das ja nicht um irgend jemand zu ärgern. Ihm persönlich ist dasja völlig schnuppe. Aber was ist wenn was passiert?? Dann haut ihr alle als 1. auf ihn los.

Da fällt mir noch was ein. Kindergarten.

doch der hausverwalter darf das.

du sagst es selber: Die Tiefgaragen-Stellplätze dürfen ja nicht als Lagerfläche verwendet werden

Hmm, aber ich bin doch der Eigentümer selbst :-)

Die Frage ist, ob die Hausverwaltung das darf. Und wenn ja, welche rechtliche Grundlage spricht dafür, bzw. dagegen?

@Lexabrad

lies vielleicht nochmals meine korrektur durch ;-)

@kikkerl

oh, ok :-) Und warum darf die Hausverwaltung soetwas? Kann ich mir nicht vorstellen...

@Lexabrad

weil sie dazu verpflichtet ist

@Cowboy09

die Hausverwaltung ist dazu da um für ordnung zu sorgen. seid froh dass sie was macht, bei uns macht die gar nix. da kann das haus brennen es interessiert sie nichts :-/

@Cowboy09

Hi Cowboy, deine Antworten helfen mir leider gar nicht weiter :-/

@Lexabrad

wieso das nicht? verstehe einfach den sinn der antworten: halte in zukunft deinen stellplatz sauber, dann räumt auch nicht die hausverwaltung dein zeuch wech... naja, menschlich gesehen hätte die hausverwaltung dich vorher anschreiben sollen, damit du dir deine sachen selber wegräumst :-/

@Lexabrad

Die HV muss in jedem Fall etwas unternehmen. Wenn die HV es nicht darf, dann beauftragt sie eben die Feuerwehr und die darf dann bestimmt.

@frageloch

und noch schlimmer: wenn die feuerwehr kommt, kassiert man eine saftige strafe gg

@Lexabrad

dars die Hausverwaltung das - das gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

@Tabaluga1961

Kikkeri und 'Tabaluga stimme ioh zu. Bei der Feuerwehr gibt es Merkblätter für TG-Nutzung. Die Verwaltung hat richtig gehandelt. Eine Frist wurde auch gesetzt nämlich der 15.
Normalerweise werden dann die Kosten für die Entsorgung den jeweiligen ET belastet; also lieber vorher wegräumen, dann entstehen auch keine Kosten.

  1. Frage darfst du lagern?
  2. Frage darf hausverwalter beseitigen lassen und von dir die Kosten verlangen.

offensichtlich darfst du dort nicht lagern.Ob wegen der Regelung der Hausordnung oder wegen Brandschutz ist egal.

Beseitigung ist keine verbotene Eigenmacht, weil nicht widerrechtlich. Die Hausverwaltung kann beseitigen lassen und von dir als Schadensersatz( herausgeforderte Aufwendungen) die Kosten verlangen. Vielleicht auch noch als Geschäftsführer ohne Auftrag.

Du kannst versuchen, als Eigentümer die Ordnung der Hausordnung durch Beschluss anzuregen. Oder eben das zeug wegräumen.

solange diese Dinge entsprechend gelagert werden und dadurch mögliche Gefahren in der Tiefgarage beseitigt werden, isdt diese Vorgehensweise ok. Eine Entsorgung ist jedoch nicht statthaft und stellt mitunter einen Eigentumsdelikt dar. Deshalb von der Hausverwaltung die Herausgabe des Eigentums fordern, ggfl. Schadensersatz.