Darf die EX Lohnzettel und Steuererklärung einfordern?

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Auch wenn eine Beistandschaft besteht, hat das unterhaltsberechtigte Kind grundsätzlich alle 2 Jahre Anspruch auf eine Einkommensauskunft.
Vor Ablauf dieser Frist kann nur Auskunft gefordert werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Unterhaltspflichtige inzwischen ein wesentlich höheres Einkommen erzielt.

Dies gilt aber nur gegenüber dir. Deine Frau ist deinem Kind gegenüber nicht auskunftspflichtig und muss daher weder der Mutter des Kindes, noch der Beistandschaft Auskunft erteilen.

Die Ex darf und du bist auch verpflichtet diese alle zwei Jahre offen zu legen.

Der ArbG, der diese Abmahnung erteilt hat, ist nicht ganz bei Sinnen.

Darf die Mutter meines Kindes WEITERHIN meine Lohnzettel und die gemeinsame Steuererklärung(von meiner Frau und mir) einfordern

Ganz schlicht: Ja, und Du bist rechtlich verpflichtet, ihr diese Information alle 2 Jahre auszuhändigen.

ich habe letztens mit einem Freund, der in der gleichen Situation ist, geredet und da sagte er mir, dass er eine Abmahnung bekommen hat, weil er monatlich die Lohnzettel kopiert und an seine EX gegeben hat. Die Begründung des Arbeitgebers war :Auf dem Lohnzettel stehen betriebsinterne Daten,

Rechtlich unhaltbar. Zum Einen steht auf einem Lohnzettel genau gar nichts Betriebsinternes, sondern genau die Abrechnungsdaten des AN, zum Anderen ist eine Abmahnung wegen eines Lohnzettels, welcher per definitionem Daten enthält, die zur ureigenen Privatsphäre des AN gehören, ungültig und somit arbeitsrechtlich unwirksam. Der Freund soll sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und den AG zur Zurücknahme der Abmahnung auffordern lassen.