Darf der Vermieter wegen Putzmängel einen Teil der Kaution einbehalten?
Hallo ihr Lieben,
Ich bräuchte mal dringend einen Rat, von jemandem der sich in Sachen Mietrecht auskennt!
Von Oktober 2013 bis Januar 2015 habe ich mit 3 weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft gelebt. Meine Kaution über 200€ habe ich beim Einzug bar an die Mieter abgegeben. Das Mietverhältnis war von Anfang an sehr seltsam: Bewohner, die neu eingezogen sind, wurden stets vom Vermieter ausgesucht. Da der Vermieter gleich nebenan wohnte, behielt er sich auch das Recht ein, die gemeinschaftlichen Räume jederzeit zu betreten. Nur die eigenen Zimmer wurden nicht von ihm betreten.
Nun sind ein Mitbewohner und ich Ende Januar ausgezogen. Im Vertrag steht, wir müssten beim Auszug das gesamte Haus gründlich putzen. Mein Mitbewohner und ich teilten uns die Räume auf, ich putzte die Küche. Ich habe die Küche wirklich sehr reinlich geputzt, allerdings muss man beachten, dass noch zwei Mitbewohner in dieser Wohnung wohnen (die demnächst auch ausziehen) sodass ich nicht eingesehen habe, alles alleine zu machen. So habe ich auch z.B. nicht das Kühlschrankfach der Mitbewohner geputzt, die noch im Haus wohnen.
Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass während meiner Wohnzeit zwei Bewohner ausgezogen sind, welche NICHTS im Haus geputzt hatten!!
Bei der Übergabe war der Mann des Vermieter-Ehepaars anwesend und versicherte mir, die gesamte Kaution kommende Woche zu überweisen.
Nun bekam ich aber das Geld nicht wie vereinbart überwiesen, sondern eine Email von seiner Frau, dass ich das Haus nicht sauber hinterlassen hätte. Sie führte einige Punkte auf, die nicht geputzt waren und sie hätte das jetzt am Wochenende alles geputzt und ziehe mir deshalb 30€ von meiner Kaution ab.
Durch Nachfragen meines ehemaligen Mitbewohners, der mit mir ausgezogen war, erfuhr ich, dass die Vermieterin nur mir, ihre Arbeitszeit in Rechnung stellte.
Mir geht es hier weniger um die 30€, eher um das Prinzip, da uns die Vermieter immer wieder auf der Nase herumtanzten. Das Wasser kam aus den Leitungen braun heraus, wir haben sie öfters darauf hingewiesen. Den Schaden haben sie nie behoben.
Inwiefern bin ich im Recht, wenn ich darauf bestehe, dass ich meine volle Kaution zurück erstattet bekomme?
Vielen Dank für Eure Antworten!
10 Antworten
Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass während meiner Wohnzeit zwei Bewohner ausgezogen sind, welche NICHTS im Haus geputzt hatten!!
Völlig irrelevant! Sind alle Mieter Hauptmieter haftet Ihr Gesamtschuldnerisch. Oder anders: Der Vermieter interessiert sich nicht dafür, wer putzt. Er will eine saubere Wohnung.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Vermieter - nach Feststellen des Mangels - Dir die Möglichkeit geben muss, nachzubessern, also selbst zu putzen. Das hat er hier nicht getan, weshalb er keine Forderungen geltend machen kann.
Sie führte einige Punkte auf, die nicht geputzt waren und sie hätte das jetzt am Wochenende alles geputzt und ziehe mir deshalb 30€ von meiner Kaution ab.
Der Vermieter muss einen Nachweis bringen, dass er geputzt hat, also eine Rechnung. Hierauf würde ich bestehen (und dieser dann aufgrund der o.g. Gründe widersprechen).
Mein RAT: Zahle die 30 Euro und vergiss es.
Mit solchen Nichtigkeiten wird sich auch ein Mieterverein kaum befassen weil der Aufwand den Nutzen bei Weitem übersteigt.
Den Fehler hast du bereits beim Auszug begangen: Du hast Dir kein Abnahmeprotokoll unterschreiben lassen.
Zukünftig solltest Du das immer tun - in ein solches Protokoll gehören alle Angaben zum Zustand der Wohnung (Mängelliste), alle Zählerstände, alle Vereinbarungen und letztlich die Unterschrift beider Mietparteien.
Hier würde sich einer unter Bezugnahme auf "die anderen" aus der Affäre ziehen wollen - das würde sicher eine leidliche und wenig nutzvolle Diskussion. Willst Du am Ende Deine ehemaligen Mitbewohner verklagen ?
Vielleicht (wahrscheinlich) würdest Du sogar dank der Zeugenaussagen Recht bekommen - aber sind die 30 Euro es wert, darüber einen Prozess zu führen ?
Betrachte es als (preiswertes) Lehrgeld.
Beim nächsten Wohnungsauszug bist Du besser vorbereitet.
Rein Rechtlich ist es ganz einfach:
Sie müsste bei der Übergabe eine Mängelliste schreiben, die Du auch unterschrieben haben musst.
Falls Das nicht der Falls ist, kann sie im Nachhinein keine Mängel geltend machen.
Glaub mir, ich kenn mich da aus. Wir hatten den Fall gerade... unsere Vermieterin wollte ebenfalls einfach die Kaution einbehalten. Allerdings ging es bei uns um 2.400 EUR. In erster Instanz haben wir recht bekommen, sie hat das Urteil angefochten, so dass wir vor dem Oberlandesgericht gelandet sind. Pech für sie, denn sie hat nicht recht bekommen...
PS: das was die anderen hier schreiben ist mal wieder unwissender Blödsinn nach dem Motto: Ich gebe meinen Senf zu allem ab...
Wenn Du in einen Mietverein eintrittst musst Du automatisch auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sofern Du nicht schon eine hast. Denn die Beratungskosten beim Anwalt des Mietvereins werden über diese abgedeckt!!
Was steht für eine Rückgabe im Mietvertrag? Was steht im Übergabeprotokoll? Wenn dazu nix vermerkt ist,, hätte sich das schon allein deshalb erledigt.
Der V. hätte dir auch eine Frist setzen müssen, binnen welcher du den angeblichen Mangel hättest selbst beheben können. Hat er/sie aber nicht, sondern selber den "Mangel" behoben. Demzufolge musst du nicht einen Cent zahlen. Fordere deshalb dazu auf (per EInwurfeinschreiben) dir die Kaution in voller Höhe zuzüglich Zinsen und einer schriftlichen Abrechnung bis zum 28.2.2015 auszuhändigen. Kündige bei Verzug Rechtsmittel an.
Sehr gut! Endlich mal jemand der Ahnung hat!