Darf der Vermieter sein Geld zurück verlangen und wie komme ich an die Schulden von meinem Exmitbewohner?

7 Antworten

Lass mal das Gedöns wie "Mitbewohner" völlig beiseite. Hier ist zunächst der Status des Mietvertrages zwischen dem rückzahlungheischenden Vermieter und der Mieterpartei bestehend aus dir als Fragestellen und dem Entflohenen zu klären.

Mit einer Kündigung des "Geiers" konnte der Mietvertrag wohl nicht beendet werden, weil deine Zustimmung zur Kündigung zwingend erforderlich gewesen wäre.

Wenn der Vermieter den Geier aus dem Mietvertrag wirksam entlassen hat, dann hättest du auch dieser Entlassung zustimmen müssen. Was ist also hier Sache?

Für den Fall, dass somit zwischen Mieterpartei und Vermieter der Mietvertrag immer noch besteht, würde gelten, dass sowohl du als Mieter 1 als auch der Mieter 2 gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haften.

Nach Klärung der aktuellen Mietverhältnisse sehen wir weiter. Das Innenverhältnis zwischen Mieter 1 und Mieter 2 hinsichtlich der Energiekosten hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Ihr habt euch eine Wohnung geteilt?

Auch vertraglich?

Dann seid ihr beide Gesamtschuldner.

Jeder von euch muss immer alles zahlen - wie ihr untereinander klar kommt, ist euer Tee.

Wenn Dein Mitbewohner stiften gegangen ist oder nicht zahlt, bist Du mit dem bezahlen dran, dann holt man die Kohle komplett bei Dir.

Wenn nur Du den Vertrag hattest und den Geier mit aufgenommen hast, zahlst sowieso Du erstmal alles, wie Du mit dem klar kommst, ist wieder euer Tee.

Dazu meine Frage: Darf er das? Kann er rechtlich sogar gegen mich vorgehen, wenn ich mich weigere?

Ja klar doch. Du zahlst erstmal. Deinem vermiter kann es nicht auferlegt werden, eure Angelegenheiten zu regeln. Du zahlst, wie Du Deine Kohle von dem Geier, der da abgehauen ist, wieder bekommst, kann dem Vermieter völlig Banane sein.

Du stehst im vertrag oder Du bist der, deessen der Vermieter habhaft werden kann, also zahlst Du erstmal alles.

Und gibt es vielleicht nicht doch noch einen Weg an das Geld von meinem Exmitbewohner zu kommen?

Klar. Mahnen, klagen, vollstrecken.

Muss ich dafür einen Anwalt einschalten?

Auch gut, ja klar.

Nur bedenke bitte eines, wenn bei Dem Geier nichts zu holen ist, bleibst Du auch auf den Klagekosten sitzen und Dein Schaden ist noch größer.

Danke erstmal! funktioniert das auch alles wenn ich nicht weiß wo er wohnt und er nirgends gemeldet ist?

@MichaelWarum

Ja klar. Der Vermieter muss dem nicht hinterher spanieren. Einer von euch muss erstmal alles berappen - das der andere weg ist, halt Du.

Wie Du intern was mit dem machst, ist allein Dein Problem.

Völlig falsche Antwort. Der Vermieter hat nichts zu fordern.

@bwhoch2

Quark mit Soße - halt Du Anfänger dich einfach raus.

Wenn der Vermieter Nebenkosten in Rechnung stellt, hat er was zu fordern.

@feinerle

Dann lies Dir jetzt mal meine Antwort durch und dann warten wir, was der MichaelWarum dazu meint.

Mietrecht oder Schuldrecht ist wohl nicht Dein Hauptthema. Wie kommst Du dazu, mich einen Anfänger zu nennen?

@bwhoch2

Feinerle will gerne Recht behalten, hat aber die Sache an sich noch nicht bis zum Ende aufgedrieselt.

Ob der Vermieter das Geld von dir zurückfordern darf, hängt von eurer Vereinbarung ab. Wenn es beispielsweise ein Darlehen war, dann mußt du es sogar zurückzahlen. Wenn es eine "Schenkung" war, dann nicht. Vermutlich habt ihr keinen schriftlichen Vertrag geschlossen. Es wäre also eine Frage des Beweises, ob du das Geld zurückzahlen mußt, wenn es zu einem Gerichtsverfahren käme. Darüber müßte ein Gericht entscheiden.

Es war in der Tat sehr nett von deinem Vermieter, dir das Geld zu geben, das dir eigentlich dein Freund schuldet. Die Zahlung der Nebenkosten ist ein reines Problem zwischen dir und deinem Freund und geht den Vermieter eigentlich gar nichts an. Der Vermieter hat Anspruch auf das Geld, gleichgültig von wem es kommt.

Du wirst versuchen müssen, das Geld von deinem Freund zu bekommen. Wenn er nicht erreichbar ist, ist es dein Pech. Damit hat der Vermieter juristisch nichts zu tun.

Ich an deiner Stelle würde das Geld dem Vermieter zurückzahlen. Es sind ja nur € 230. Damit erhältst du dir eine gute Beziehung zu deinem Vermieter, was ja auch Vorteile bringt. Immerhin ist er ein sehr netter Vermieter, mit dem du es dir nicht verscherzen solltest.

Ich denke, dass du deinen Freund vergessen solltest. Vermutlich wirst du das Geld niemals erhalten. Selbst wenn du ihn auf Zahlung verklagst, wird es auch in diesem Falle eine Frage des Beweises sein, ob er zahlen muß oder nicht.

Jeder Prozeß ist ein Risiko mit ungewissem Ausgang. Er kann sehr viel Geld kosten, einmal abgesehen von dem Nervenkrieg. Wegen € 230 solltest du dir den Ärger ersparen.

Kann es sein, dass das Mietverhältnis bereits beendet ist? Welchen Grund hätte der Vermieter sonst, überhaupt etwas von der Kaution auszuzahlen, die er noch nicht einmal anfassen darf, bevor das Mietverhältnis beendet ist.

Schon aus diesem Grund würde ich dem Vermieter gar nichts zurück zahlen. Selber schuld, wenn er solchen Unsinn in einem laufenden Mietverhältnis macht.

Aber, ich glaube, auch wenn es aus der Frage so nicht hervor geht, dass das Mietverhältnis schon beendet ist.

Genau aus diesem Grund hat der Vermieter ja eine Kaution verlangt. Wenn diese jetzt mit den aufgelaufenen Schulden deines Mitbewohners verrechnet wurden, hast du "DEIN" Geld ja wieder bekommen.

Du kannst ihm nett mitteilen, dass er ja versuchen kann, dich auf diesen Betrag zu verklagen.

Der Ausgleich der Schulden deines Mitbewohners bei dir aus der von ihm an den Vermieter gezahlten Mietsicherheit war gesetzeswidrig und deshalb illegal. Der Vermieter darf selbstverständlich jetzt von dir diesen Betrag zurückfordern.

Der Ex hat Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution in voller Höhe, insofern er gegenüber diesem keinen Schadenersatzanspruch auszugleichen hat.

Deinen Anspruch gegen deinen Ex berührt das in keinster Weise. Den musst du zivilrechtlich notfalls einklagen.  Grund: Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB).