darf der vermieter den mietvertrag bei schwangerschaft kündigen?

8 Antworten

Dem Mieter steht mithin ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zu. Dass es sich um eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten 2-Fam-Haus handelt, spielt nach dem Willen des Gesetzgebers keine Rolle (§ 549 Abs 2 BGB). Auch bei einer wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses im 2-Fam-Haus kann der Mieter daher eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das Mietrecht gewährt ihm durch § 574 BGB einen solchen Rechtsanspruch bei Vorliegen eines "Härtefalles". Es müssen aber schon außergewöhnlich Gründe vorliegen. Es besteht mithin voller Kündigungsschutz für den Mieter.

Zu beachten: Der Vermieter von Wohnraum soll den Mieter auf die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Kündigung rechtzeitig hinweisen. (568 Abs.2 BGB). Der Vermieter kann jedoch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter den Widerspruch nicht bis spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erklärt hat § 574 b Abs 2 BGB. Der Vermieter verliert dieses Ablehnungsrecht, wenn er den Mieter nicht rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. Der Mieter kann dann Gründe für einen Härtefall auch noch im ersten Termin eines Räu-mungsrechtstreites vorbringen ohne zurückgewiesen zu werden § 574 b Abs 2 Satz 2 BGB.

Nun ist zu klären, ob bei Schwangerschaft ein Härtefall vorliegt. Am besten erfragst Du das beim Mieterbund.

Wegen der Schwangerschaft kann er nicht kündigen.

Er kann aber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß BGB §573a Gebrauch machen und ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses (Grund)kündigen.

In der Kündigung muß er sich auf den genannten § berufen.

Außerdem gilt hier eine um 3 Monate längere Kündigungsfrist.

Also je nach Wohndauer 6, 9 oder 12 Monate.

Nein, ganz sicher nicht aus diesem Grund...

Evtl. bei berechtigten anderen Gründen...

guterwolf  01.02.2011, 22:46

beim Zweifamilienhaus kann der Vermieter ohne Grund kündigen...

MottiKarotti37  01.02.2011, 22:53
@guterwolf

Aus welchem Grund?

Nemisis2010  01.02.2011, 23:38
@MottiKarotti37

Er muß die Kündigung nicht begründen, sondern nur darauf hinweisen, daß er Eigenbedarf nicht geltend macht.

MottiKarotti37  02.02.2011, 13:22
@anitari

Dankeschön Anitari

Kündigungsschutz im 2-Familienhaus eingeschränkt Zurück zur Auswahl der Immobilien-Gerichtsurteile Wohnt ein Mieter zusammen mit dem Vermieter in einem 2-Familienhaus, kann der Vermieter dem Mieter auch dann die Wohnung aufkündigen, wenn er kein berechtigtes Interesse im Sinn des Gesetzes vorweisen kann. Das Sonderkündigungsrecht gilt selbst dann, wenn Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit der Benutzung ihrer Wohnungen keine Gelegenheit zum Zusammentreffen haben. Die gesetzliche Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich jedoch von 3 auf 6 Monate und der Mieter kann sich auf die Sozialklausel berufen, wenn die Kündigung für ihn eine besondere Härte bedeutet. Hat der Vermieter kommentarlos gekündigt, ist der Widerspruch des Mieters sehr erfolgversprechend, jedoch kann der Vermieter die Gründe nachreichen. http://www.versicherungspfalz.de/body_ukuendt.htm Ich denke mal, in der Schwangerschaft könnte das mit der sozialen Härte klappen. Ich würds mal mit einem Anwalt probieren!

Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, darf er dem Mieter in manchen Fällen ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur in Zweifamilienhäusern.

Ist dann zwar verwerflich, aber rechtens.