Darf der Vermieter auf die Kaution in BAR bestehen?
Moin,
darf ein Vermieter auf eine Barkaution bestehen oder ist eine Bürgschaft z.B. von Eurokaution der R+V auch von ihm anzunehmen? Wäre ja ziemlich blöd wenn ich extra eine Bürgschaft abschließe und ggf. eine Abschlusspauschale zahle um dann zu erfahren "nö, ich nehm Kautionen immer in Bar, Pech gehabt!"
Ich hoffe meine Frage ist deutlich?! ;)
7 Antworten
Der Vermieter ist Herr der Vertragssache. Er bestimmt von daher u.a. auch die Form der Kautionsleistung. Bürgschaften können teilweise günstiger sein als eine verzinsliche Kaution. Eine solche Bürgschaft wird für einen cleveren Vermieter immer den Hinweis darauf enthalten, dass die Bank sich verpflichtet auf "erstes Anfordern" zu zahlen und Sie auf ihr Recht, "sich durch die Hinterlegeung des verbürgten Betrages aus der Bürgschaft zu befreien", verzichtet. In einem solchen Falle wird ein Vermieter sicherlich auch aus Gründen der vereinfachten Verwaltung nichts gegen eine Bürgschaft einwenden. Vorher sollte man dies aber in jedem Falle mit ihm besprechen.
Die Frage ist nicht ob er es darf oder nicht. Die Frage ist vielmehr ob Du die Wohnung erhältst wenn Du seinem Wunsch nciht nachkommst. Vermieter dürfen vieles nciht, aber aufgrund des Wohnungsmarktes kommen sie leider recht problemlos mit ihren Forderungen durch.
er kann.
dann würde ich aber darauf bestehen, die anlage nachgewiesen zu bekommen. er ist nämlich verpflichtet die kaution getrennt vom eigenen vermögen zu verwalten.
ist er dazu nicht bereit frag doch einfach mal ob mit einer zwangsversteigerung zu rechnen ist...
übrigens: der gesetzestext sagt, daß der mieter eine geldsumme zur verfügung stellen muß (§ 551 BGB). bei drei monatsmieten darf in 3 raten gezahlt werden. verlangt der vermieter alles gleich, ist er klamm. vorsicht!
Er kann und darf auf Barzahlung bestehen. Hier hat der Vermieter die Wahl.
Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass nach aktueller Rechtsprechung die Mietkaution in 3 aufeiander folgenden Teilbeträgen gezahlt werden darf.
In der Theorie dürfte er also nur 3 Teil-Barzahlungen verlangen. In der Praxis wird er vermutlich einen Mietvertrag mit Dir ablehnen, wenn er die Kautionszahlung nicht komplett erhält.
Der Vermieter muss das Geld auf ein Konto einzahlen, dass auch verzinst wird. Es spielt im Endeffekt keine Rolle, wie du bezahlt, lass dir auf jeden Fall eine Quittung ausstellen. Eine Bürgschaft reicht nicht aus. Also um das Bezahlen der Mietkaution kommst du nichth herum, bar oder per Überweisung.
Der Vermieter darf auf Bargeld bestehen. Eine Bürgschaft genügt in den seltensten Fällen.
Muss er aber nicht. Und wenn er das nicht tut, erfüllt auch eine Bürgschaft, üblicherweise in Form einer Bankbürgschaft, voll und ganz ihren Zweck.
"Darf der Vermieter auf die Kaution in BAR bestehen?"
Das ist die Frage. Und die Antwort lautet: JA, er darf darauf bestehen!
"Der Vermieter muss das Geld auf ein Konto einzahlen, dass auch verzinst wird."
Falsch. Das gilt nur, wenn er die Kaution in bar erhält.
"Eine Bürgschaft reicht nicht aus."
Sie reicht aus, wenn kein Barzahlung verlangt wird.
"Also um das Bezahlen der Mietkaution kommst du nichth herum, bar oder per Überweisung."
Ebenfalls falsch. Auch eine Bürgschaft würde als dritte Möglichkeit genügen.
Du verstehst die Frage nicht und hast keine Ahnung von Vermieten.
Selbstverständlich reicht eine Kautionsbürgschaft aus. Bürgschaften als Kautionsleistung sind gang und gäbe.