Darf der Verkäufer den zu viel gezahlten Versand einbehalten?
Hallo Leute :)
Ich habe bei einem Verkäufer innerhalb 1 1/2 Wochen 3 Bestellungen getätigt, für jede Bestellung habe ich 10€ Versandkosten bezahlt. Eine der Bestellungen sollte direkt lieferbar sein, die anderen beiden erst in 2 Wochen. Nun ist die erste Bestellung, obwohl sofort lieferbar, immer noch nicht versendet worden und ich habe den Verdacht das der VK es sich einfach machen möchte und alles zusammen verschicke wird, was im Hinblick auf Materialeinsparung ok wäre, aber nicht wenn er dann 20€ Versand einkassiert. Darf er das?
4 Antworten
Hallo Frau Holle,
Es können nur Forderungen in Rechnung gestellt werden, für die auch eine Leistung erbracht wird/wurde.
Wenn du 3 einzelne Käufe getätigt hast, gibt es auch 3 einzelne Kaufverträge.
Versandkosten sind Bestandteil des Vertrags.
Die Versandkosten setzen sich aus unterschiedlichen Kosten zusammen.
- Porto
- Verpackungsmaterial
- Arbeitsaufwand
Wenn ich 3 Artikel zusammen versende, kann ich nicht 3 x den Aufwand für die Einlieferung beim Versandunternehmen berechnen.
Das Gleiche gilt für Verpackungsmaterial und Portokosten.
Mein Tipp:
Ich gehe davon aus, dass du bei einem Händler (gewerblich) gekauft hast.
In diesem Fall hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, nach Erhalt der Lieferung.
Du müsstest zwar, wenn nicht anders vereinbart den Rückversand zahlen, doch der kostet garantiert nicht die 30,- EUR, die du jetzt bezahlen würdest.
Kannst du mal den Link zur Seite des Verkäufers nennen?
Dann sehe ich mir gerne einmal die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers an.
Hier sind auch die Versandbedingungen geregelt.
Der größte Teil der "Versandkosten" gehen für Verpackung, Handling und Bearbeitung drauf. Die meisten Firmen berechnen die "Versandkosten" als Pauschalbetrag pro Bestellung - nicht pro Paket.
Somit ist es durchaus legitim, wenn die 3 x 10 abrechnen
Hallo,
Nein. Sie müssen im Falle einer "Gesamtwarenversendung" natürlich nicht jeweils € 10 bezahlen.
Dies wäre eine unzulässige verdeckte Preisanhebung.
Kommt sämtliche Ware in einem Paket, können Sie den benannten € 20 einbehalten und dies der Verkäuferin mitteilen.
Du zahlst nicht 10€ versandt sondern Verpackung und Versand. Das Porto ist nur ein geringer Teil dieser Gebühr.
Darf ich dann auch Geld dafür verlangen, falls ich extra zur Post oder ähnliches gehen muss, um mein Paket abzuholen?
So gering wird der Anteil außerdem nun auch wieder nicht sein. Es wird mit Sicherheit Einsparungen geben.
Ihre Antwort ist leider null hilfreich. Mir ist durchaus bewusst das bei den 10€ Porto und Verpackung dabei ist. Ich habe insgesamt 30€ bezahlt, für 3 Pakete. Wenn er also alles zusammen versendet spart er ja noch Verpackung ein.