Darf der Polizei der Zutritt zum Zimmer verwehrt bleiben?
Ich zahle Miete in einem Zimmer, wenn nun der Eigentümer des Hauses der Polizei den Zutritt zum Haus gewährt, wie verhält es sich mit meinem Zimmer? Darf ich den Zutrtitt zum eigenen Zimmer verwehren? Kein Gefahr im Vollzug, kein Durchsuchungsbefehl, etc
10 Antworten
Nein, es gibt drei Möglichkeiten:
1.: Die Polizei hat einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss
- Es besteht Gefahr im Vollzug
3.: Person mit Hausrechten gewährt den Zutritt
Hier trifft nichts zu, da der Vermieter kein Recht hat, Leute in deine Wohnung zu lassen.
Zu 3.: Gemeint sind hier Personen, wie z.B. deine Frau, dein Kind, deine Freundin usw. die zwar nicht Meter sind, aber doch in einer Mietwohnung leben oder beispielsweise auch Vormunde des Mieteigentümers sind
Vollzug ist immer gefährlich :)
Diese Antwort ist unvollständig. Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts darf die Polizei ohne Gefahr im Verzug (strafprozessualer Begriff) und/oder richterlichen Beschluss in eine Wohnung / ein Zimmer. Es kommt immer auf die Sachlage und die Begründung an.
Polizeibeamte sind gut ausgebildet und rechtlich bestens auf der Höhe (zweieinhalb oider drei Jahre Ausbildung; in den USA z.T. nur drei Monate). Niemand wird grundlos (aus Neugierde oder so) einfach ein Zimmer betreten wollen.
es kommt doch drauf an um was es geht. Wenn es um dich geht und Gefahr in Verzug ist, dann dürfen sie selbstverständlich dein Zimmer durchsuchen. Wenn ein Durchsuchungsbefehl für das komplette Haus vorliegt, dann darf die Polizei dies selbstverständlich auch.....es kommt also immer auf den Einzelfall an
Wie du schreibst, hast du am Vermieter eine Straftat begangen, nämlich Körperverletzung. Im Zuge der Ermittlungen dürfen die Polizisten jetzt dein Zimmer betreten, um deine Identität und Anwesenheit am Tatort festzustellen. Ferner geht es darum Schuldausschliessungsgründe zu ermitteln. Da dieses zeitnah geschehen muß, wird das ohne richterlichen Beschluß durchgeführt.
Natürlich musst du sie nicht reinlassen - allerdings legst nicht DU fest, ob "Gefahr im Verzug" vorliegt oder nicht... Es muss kein Blut unter der Tür durchsickern oder so, damit sie einen Grund haben! Und falls sie später MIT Durchsuchungsbefehl wiederkommen sollten, sind sie umso gründlicher!!!
Wenn du dem Eigentümer eine geschmiert hast, besteht Gefahr im Verzug!
Sorry, mein schei* Rechtschreibprogramm: Ich meinte natürlich: Gefahr im Verzug