Darf der Makler beim Hauskauf doppelt abkassieren?

3 Antworten

Wenn in eurem Vertrag 7,16 % steht, ist das zwar grenzwertig, aber ihr hättet ja auch ein anderes Objekt kaufen können.

Dass er noch einmal zusätzlich vom Verkäufer kassiert, ist natürlich nicht in Ordnung. Aber darüber könnte sich nur dieser Verkäufer freuen, wenn er dagegen klagt.

Es ist ist nie taktisch klug, sich zu sehr auf ein Objekt zu versteifen. Da fallen alle Verhandlungsspielräume flach

Danke für die Antwort. Unsere Suche hat insgesamt 5 Jahre gedauert. Wir haben uns wirklich Zeit gelassen und das perfekte Haus für uns gesucht. Die Provision von 7,14 % ist in Brandenburg üblich, das wussten wir auch. Uns geht es eher darum, dass der Makler insgesamt auf 10 % Courtage kommt, da er sich sowohl von uns als auch von den Verkäufern für seine Leistung bezahlen lässt. Aber so wie es aussieht, kann man rechtlich wohl nichts dagegen machen.

Das ist egal wie gut oder schlecht die Beratung ist oder war. Fakt ist der Makler hat euch die Adresse des Objektes genannt und damit als Nachweismakler seine Pflicht und Arbeit getan. Er hat Euch in die Lage versetzt in Verkaufsverhandlungen zu treten. Aus und Punkt.

Es ist rechtens. Der Makler kann vom Verkäufer und vom Käufer Provision verlangen. Die Richtwerte sind nicht bindend; bzw. es gibt keine gesetzlichen Richtwerte.

Leztendlich zahlt ja ihr der Käufer die Provision immer mit diese wird einfach inkuldiert sprich in den  in den VK Preis eingerechnet.

ich würde zu einem anwalt damit gehen und die sachlage anhand der verträge prüfen lassen , auch wurde der in Brandenburg angesetzte höchstsatz verwendet.

https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/