Darf der gewünschte Standesbeamte mit dem Brautpaar verwandt sein? (Tante des Bräutigams)

5 Antworten

Personenstandsgesetzverwaltungsvorschrift: Standesbeamter und Brautpaar dürfen nicht näher verwandt sein (Stand 2014):

Der Standesbeamte darf keine Amtshandlungen in eigenen An- gelegenheiten wahrnehmen (persönliche Beteiligung). So dürfen beispielsweise keine Eheschließungen von nahen Angehörigen – Eltern, Kinder (auch Pflegekinder), Geschwister, Ni chten/Neffen usw. - vorgenommen werden. Nr. 2.1 PStG-VwV

Ruf doch einfach mal bei irgendeinem Standesamt an und frag dort.

Es muss ja nicht das in Deiner Stadt sein.

Ich vermute mal ja. Schließlich ist es ja eine Standesbeamtin.

Es muss sich nur um eine/n Standesbeamten/in im rechtlich vorgeschriebenen Sinne handeln.

Die Eheschließung muss rechtswirksam beurkundet werden.

Das Verwandtschaftverhältnis ist unbeachtlich.


Kaeferle 
Beitragsersteller
 28.05.2008, 09:20

Ich hatte eigentlich auch keine Zweifel, bis gestern der Kommentar gefallen ist, das es wohl eine Dienstregelung ?! gibt, in welcher geregelt ist, wie die Trauung der eigenen Verwandtschaft möglich ist. Nachvollziehbar für mich ware ja noch, das der Standesbeamte nicht seine eigenen Kinder trauen darf. Aber seinen Neffen??

Käferle

DrSeltsam  28.05.2008, 09:29
@Kaeferle

Das wäre dann eine interne Regelung dieses Standesamtes.

Selbst bei den eigenen Kindern käme es nur darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen zur rechtswirlsamen Eheschließung eingehalten werden.

Befangenheit im eigentlichen Sinne sollte kaum vorliegen können (emotionale vielleicht).

Eine solche, interne Dienstregelung interessierte mich inhaltlich.

nein, glaube ich