darf der frauenarzt den eltern sagen ob man schon sex hatte?

13 Antworten

Hallo EllyL,

ich habe zu Deiner Frage eine interessante Antwort im Internet gefunden. Lies selbst:

Ärzte haben auch bei minderjährigen Patienten eine Schweigepflicht. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Köln mindestens dann, wenn der Patient die Reife und Einsichtsfähigkeit zeigt, um Entscheidungen selbst zu treffen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.

15-jährige Schwangere verklagte Gynäkologin

In dem Fall hatte ein 15-jähriges Mädchen ihre Gynäkologin auf Schmerzensgeld, Schadenersatz und Unterhalt verklagt. Im Rahmen einer Untersuchung hatte sich herausgestellt, dass das Mädchen schwanger war. Die 15-Jährige entschied sich daraufhin für eine Abtreibung und bat ihre Ärztin ausdrücklich, den Eltern nicht Bescheid zu sagen.

Ärztin informierte Eltern nicht

In einem Krankenhaus stellte sich heraus, dass sie bereits in der 14. Schwangerschaftswoche war und ein Abbruch auf dem Weg der sogenannten Beratungslösung nicht mehr möglich war. Wieder informierte die Ärztin die Eltern nicht, Kontrolluntersuchungen erfolgten ebenfalls nicht. Erst kurz vor der Geburt des Kindes kam das Mädchen mit seiner Mutter wieder in die Praxis.

Abbruch doch möglich gewesen?

Die 15-Jährige war den Medizinrechtlern zufolge der Ansicht, die Gynäkologin habe die Pflicht gehabt, die Eltern zu informieren. Sie sei jedoch sich selbst überlassen worden. Ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinisch-sozialen Indikation wäre aufgrund ihres jugendlichen Alters und der damit verbundenen Unreife möglich gewesen.

Klage abgewiesen

Die Richter wiesen die Klage ab. Auch bei minderjährigen Patienten unterlägen Ärzte grundsätzlich der Schweigepflicht, zumal die Patientin die Gynäkologin ausdrücklich darum gebeten habe. Sie habe sowohl bei der Ärztin als auch bei der persönlichen Anhörung vor Gericht den Eindruck erweckt, die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit für eine derartige Entscheidung zu haben. Außerdem sei kein besonderes Risiko für die werdende Mutter bei Fortsetzung der Schwangerschaft erkennbar gewesen.

Quelle: http://eltern.t-online.de/aerztliche-schweigepflicht-gilt-auch-bei-minderjaehrigen/id_19773086/index

Ich denke, damit ist Deine Frage ausreichend beantwortet. ;-)

Liebe Grüße

ENM

darkwoods  08.04.2021, 10:59

Es war eine Bodenlose Frechheit von diesem Mädchen die Ärztin überhaupt zu verklagen statt die Schuld bei sich selber zu suchen. Wer ausdrücklich darum bittet nichts weiterzugeben und selber betont dass er Entscheidungen selbst fällen möchte trägt die alleinige Verantwortung für sein Handeln.

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Der Arzt darf deinen Eltern nicht mal erzählen ob du überhaupt in seiner Praxis warst. Er darf nicht mal deinen Namen erwähnen und erst recht nicht was du mit ihm für private Dinge besprochen hast oder was du ihm für Gedanken, Sorgen oder Meinungen im Laufe deiner Untersuchung anvertraut hast. Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht, auch gegenüber Ehepartnern, Kindern oder Eltern. Es wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird, wenn diese Schweigepflicht gebrochen wird. Das wissen Ärzte auch. Ob du schon mal Sex hattest, geht auch deinen Eltern nichts an. Selbst wenn deine Eltern selbst fragen würden, darf der Arzt ihnen keine Auskunft darüber geben und muss sie über den Datenschutz aufklären.

Ärzte dürfen in bestimmten Fällen die Schweigepflicht aufzuheben:

- Wenn du ihn selbst von der Schweigepflicht entbindest

- Wenn du eine Straftat planst

- Wenn du schwerverletzt und bewusstlos bist, darf der Arzt deine Angehörigen darüber informieren.

- Wenn du unter 14 bist und es um schwere Eingriffe, widrige Umstände oder schwere gesundheitliche Probleme geht, darf der Arzt unter Umständen deine Eltern darüber informieren. Hier kommt es auch nicht immer auf das Alter, sondern auch auf deine geistige Reife an. Wenn der Arzt den Eindruck hat, dass du genug Einsichtigkeit besitzt und du selber weißt was du tust, wird er auch in diesem Fall das Schweigen bewahren. Um sicherzugehen sollte man den Arzt darum bitten gegenüber den Eltern zu schweigen und betonen dass man genug geistige Reife besitzt um Entscheidungen selbst zu fällen. Ab einem Alter von 18 darf niemand von deinem Besuch beim Arzt erfahren.

Er kann es gar nicht mit letzter Sicherheit behaupten, deshalb wird er sich hüten. Das Jungfernhäutchen kann auch bei anderen Gelegenheiten gerissen sein, beim Sport z.B., und außerdem geht es deine Eltern gar nichts an. Genau, auch deinen Eltern gegenüber hat dein Arzt eine Schweigepflicht, von der er sich von dir erst einmal schriftlich entbinden lassen müßte.

Nein, es gibt da ein "Schweigepflicht" Die Schweigepflicht wird ab den 14. Lebensjahr eingehalten.

Bei MInderjährigen liegt die Schweigepflicht zwar im Ermessen des Arztes aber in dem Fall wird er keine Informationen weiter geben. Nur wenn eine Krankheit bestünde und die Eltern an der Therapie beteiligt werden müssten um eine Genesung positiv zu beeinflussen oder zu unterstützen würde er auch ohne Einverständniss Informationen weitergeben.