Darf der Chef Klo Zeiten erfassen?

14 Antworten

Hallo!

Es kommt natürlich auch drauf an was in deinem Vertrag steht, aber grundsätzlich darfst du natürlich auf die Toilette gehen.

Allerdings sollte man sich auch möglichst nicht zu viel Zeit lassen, denn schließlich wirst du ja für die Arbeit gebraucht. Mag sein dass du in seinen Augen negativ auffällst, was deine Zeit auf der Toilette angeht, und will dich vielleicht auf diese Weise motivieren dir nicht zu viel Zeit zu lassen, kann ich aber natürlich nicht sicher beurteilen, da ich deinen Chef nicht kenne.

Falls du dich gemobbt fühlst, stelle deinen Chef zu Rede und frage nach, aber bleib dabei unbedingt freundlich und höflich.

Alles Gute!

Nachdem von der Strenge nur du betroffen bist, wird das wohl seinen Grund haben.

Pingelig siehst du das, weil du vermutlich den "Bogen überspannst". Du bist nicht "seine" erste junge weibliche Mitarbeiterin, wahrscheinlich aber die erste Frau, mit der er Probleme hat, weil sie nicht korrekt ist.

Die "ich kann ja nichts dafür" Seite abzuziehen bewährt sich auf Sicht gesehen nicht.

Spätestens im Zeugnis bekommst du es zu spüren. Und behalten nach der Pflichtzeit wird er dich wohl kaum.

Das hat dann zur Folge, dass dann deine etwaigen zukünftigen Arbeitsgeber Bescheid über deine Macken wissen, weil dann das Zeugnis nur in "Pflichtsätzen" gehalten ist.

Läuft nicht so gut für dich...

Ich find' das ja ein bisschen albern. Aber scheinbar hat dein Chef Langeweile. Wenn irgendwelches Gemecker kommt würde ich mich einfach pauschal entschuldigen und mit meinem Leben weiter machen.

Solange er dir die Zeit nicht vom Gehalt abzieht ist es doch wirklich egal.

Das er sich so mit deiner Darmwelt auseinandersetzt finde ich aber doch irgendwie verstörend.

Davon mal abgesehen versuche ich aber auch alle mein Klogänge, nach Möglichkeit, in die Arbeitszeit zu legen. Letztendlich wird man dann fürs *cheissen bezahlt.

Dem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren. In Deutschland wird es deshalb rechtlich nicht zulässig sein, die Mitarbeiter für jeden Gang auf die Toilette ein- und ausstempeln zu lassen, um so die Zeiten minutiös festzuhalten. Solche Maßnahmen verstoßen nämlich ebenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter.

Wie bereits aufgezeigt, stellt eine Unterbrechung der Arbeit für den Besuch der Toilette keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn Mitarbeiter die Toilette ungewöhnlich häufig und extrem lange besuchen. Gibt es hierfür keine sachliche Rechtfertigung (z.B. krankheitsbedingte Gründe), kann das den Verdacht eines Missbrauchs begründen.

Generell darf der Gang zur Toilette natürlich nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel auf der Toilette mit seinem Smartphone Nachrichten liest oder sogar ein kleines Nickerchen macht, dann kann das als Arbeitsverweigerung angesehen werden.

Hiergegen darf ein Arbeitgeber dann selbstverständlich vorgehen und ggfs. Sanktionen ergreifen (Abmahnung und im Wiederholungsfall auch die Kündigung).

klar, wenn dein hauptaufenthaltsort das klo ist, kann er da schonmal buch führen..

mit einer bedingten antwort kann man nicht immer etwas anfangen. z. b. dann, wenn das nicht "hauptaufenthaltsort" ist. was dann?

0