Darf der Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer der später angefangen hat die Stundenzahl erhöhen ohne mich vorher zu fragen ob ich sie auch möchte?

4 Antworten

Also ich finde auch andere sollten ihre Miete zahlen dürfen bevor du dir den Luxus einer Eigentumswohnung kannst.

Nein ich habe zuerst dort angefangen also habe ich ein Vorrecht auf eine erhöhte Stundenzahl ich habe immerhin auch mehr geleistet für die Einrichtung als diejenigen die neu anfangen, darauf nehme ich keine Rücksicht mehr sonst kann ich mir in 10 Jahren noch immer keine leisten. Ich finde ich habe ein Recht darauf mir ein eigenes unabhängiges Leben aufzubauen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du diesen mal ansprechen. Er hat nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz eine Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

Der BR kann die Zustimmung zu Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen aus Gründen nach § 99 Abs. 2 BetrVG  verweigern.

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es den § 9 "Verlängerung der Arbeitszeit". Hier steht:

"Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten AN, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter AN entgegenstehen".

Wenn in diesem Fall teilzeitbeschäftigte Kolleginnen eine Erhöhung der Arbeitszeit bekommen und ihr alle gleich geeignet seid, ist das Sache des AG.

Wird aber z.B. jemand neu eingestellt, obwohl es teilzeitbeschäftigte AN im Betrieb gibt, die angezeigt haben, dass sie ihre Stundenzahl erhöhen wollen, kann ein Betriebsrat der Einstellung nach § 99 Abs. 2 BetrVG  mit Verweis auf die Missachtung des § 9 TzBfG die 
Zustimmung verweigern.

Ohne Betriebsrat sieht es allerdings nicht so toll aus. Hier kann der AG auch Neueinstellungen machen, ohne auf die Teilzeitbeschäftigten MA, die eine Erhöhung ihrer Stunden möchten, Rücksicht zu nehmen.

Gibt es einen Betriebsrat? Dieser wäre dein Ansprechpartner für diesen Fall, weil dieser ein Mitbestimmungsrecht hat, was die Stundenerhöhung der einzelnen Mitarbeiter betrifft.

dort scheint es eine sozialauswahl zu geben, und da müssen deine sparwünsche hintan stehen.

aber es gibt noch andere wege als nichtselbständige arbeit.

Und Welche?