Darf das Jungendamt das elterngeld verlangen wenn ich mich in einem Mutter kind heim befinde?

4 Antworten

nein das darf das mutter-kindheim nicht. das mutter-kindheim hat kein anrechtauf dein elterngeld, auch wenn sie es dir erklären. das elterngeld darf bei keiner anderen sozialleistung angerechnet werden. daher erkläre ruhig und sachlich das du das elterngeld für dich und das kind beanspruchst und davon kinderkleidung usw kaufen wirst.

war nicht die Rede davon, dass das Jugendamt das Geld einbehalten will?

@leasingmama

nicht so ganz, denn wer ist die ? das würde ich bedenken und dann schreiben

Ja kosten dafür, dass man gezwungen wird in sowas hinein zu gehen. Zumindest in meinem Fall.

Sie haben da kein Anrecht drauf, denn wie die Begriffe es schon Aussagen ist das *Kindergeld* für das Kind. Und nicht für solche eine Einrichtung zum finanzieren. Und genauso wie das *Elterngeld* je nach Bedarf für Eltern oder falls was wichtiges anliegt für das Kind. Weder das eine noch das andere dürfen sie behalten.

Entsprechend den Regelungen des SGB VIII sind durch die kostenbeitragspflichtigen Eltern zweckidentische Leistungen unabhängig eines Kostenbeitrages grundsätzlich einzusetzen. Bei der Jugendhilfeleistung in einer Mutter-Kind-Einrichtung werden sowohl der gesamte Unterhalt von Mutter und Kind sowie der erzieherische Anteil komplet durch das Jugendamt finanziert. Folglich ist auch das Eltergeld in vollem Umfang einzusetzen. Was hier stimmt ist, dass bei einkommensabhängigen Sozialleistungen das Elterngeld in Höhe von 300 € (Mindestelterngeld) nicht angerechnet wird. Diese Vorschrift greift aber im Falle einer Jugendhilfeleistung in Form des § 19 SGB VIII nicht, da der Jugendhilfeträger grundsätzlich die Leistung unabhängig vom Einkommen des Leistungsbeziehers zu 100 % leistet. Erst im nachhinein werde die Leistungsbeziehers (Mutter, Vater, Kind) entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnisse in Form einen Kostenbeitrages herangezogen!

Ich denke ja, denn ihr verursacht richtig hohe Kosten pro Monat