darf das arbeitsamt arbeitslosengeld streichen, wenn man eine maßnahme nicht antritt?

14 Antworten

"ich kann nur in muslimischen betriebe arbeiten"

Das ALG-I wird unabhängig von der Religionszugehörigkeit gezahlt; Arbeit ist ebenfalls unabhängig von einer religiösen Einstellung zumutbar, es sei denn, es besteht der (sehr seltene) Ausnahmefall, daß eine Arbeit aus religiösen Gründen unzumutbar wäre.

Wenn Du der Ansicht sein solltest, nur in moslemischen Firmen zu arbeiten, dann solltest Du Dir Deinen Lebensunterhalt von der islamischen Gemeinschaft bzw. von Allah zahlen lassen....

Sicher kann das Arbeitsamt das tun, lese dir das mal durch

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/sperrzeiten-bei-dem-bezug-von-arbeitslosengeld/

Du bist genauso wie alle die einer Religion angehören, auf das Arbeitsamt in dem Fall angewiesen.

Dann dürfte ein Katholik nur in einer katholischen Einrichtung arbeiten, ein Protestant ebenso.

Das kann es nicht sein, wenn ich in einer Maßnahme bin, dann muss man da eben hin, ansonsten kann das als Verweigerung  angesehen werden.

Weis ja nicht, wie das in deinem Heimatland gemacht wird, wenn ein Andersgläubiger so was ablehnen würde (?)

Dann musst du in ein muslimisches Land und dir dort Arbeit suchen. Alternativ kannst du auch in der Moschee nachfragen ob du vor dort Stütze bekommst.

Ganz einfache Regelung: 

Die politischen, relegiösen und sexuellen Gesinnungen spielen in diesem Falle keine Rolle. Sie sind arbeitssuchend in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet und beziehen vom deutschen Staat Arbeitslosengeld, bzw. Grundsicherung zum überleben. Das heißt im Umkehrschluss, sie erhalten von deutschen Staat ihr monatliches Geld um zu überleben, bzw. von der Kommune, in der Sie gemeldet bzw. wohnhaft sind.

Fazit: Der deutsche Staat ist im Moment ihr Geldgeber, dementsprechend sind sie verpflichtet, dem deutschen Staat gegenüber Rechenschaft zu tragen und sich bemühen, aus der Situation in der sie aktuell sind, mit eigener Kraft und hinreichender Bemühung heraus zu finden. Auch wenn ich ihre Frage, als nicht ernsthaft einstufe, beantworte ich sie doch seriös:

Ihnen wird das elhamdula Allah ist mein Zeuge nicht weit bringen. Der Deutsche Staat, der deutsche Steuerzahler ernährt sie, nicht Allah, Gott, oder Buddha oder sonstige Götter.

Sofern sie nicht an der Maßnahme teilnehmen, wird das Job-Center Sie anhören, wenn sie dann dort elhamdula Allah ist mein zeuge sagen werden sie vermutlich ihre 30 Prozent Sperre bekommen für 3 Monate.

Ich sage ihnen als Anwalt und das meine ich ernst, passen Sie sich dem deutschen System an, intergrieren sie sich in der BRD und wenn sie tatsächlich nur in einem Muslimischen Betrieb arbeiten möchten, oder einem Geschäft, dann suchen sich auf eigenständiger Basis eine Arbeit, dass sie nicht vom deutschen Staat abgängig sind. Man kann nicht Geld vom deutschen Staat wollen, aber selbst seine eigene Regeln aufstellen. Hier wird man ihnen, notfalls mit der vollen Härte in Form von Sanktionen das Geld streichen bis sie bei 100 Prozent sind, was auch im Umkehrschluss richtig ist.

In diesem Sinne mal ihre Denkweise überdenken. Und das sagt ihnen ein Muslime, der den Koran kennt und ehrt, aber sich immer noch dem Weltbild anpasst und nicht in seiner eigenen Traumwelt lebt.

KaterKarlo2016

EnisLatskin  23.11.2023, 17:57

Gute Antwort, aber auf Gutefrage duzt man sich

Ja, du musst zu dieser Maßnahme! Und ja, die dürfen dir ein teil des Geldes streichen, wenn du da nicht hingehst