Darf bereits genehmigter Urlaub wegen Schwangerschaft gestrichen werden?

5 Antworten

Nein, das darf der Arbeitgeber nicht.

Ggf. kann er dir den Jahresurlaub kürzen, für die Zeit die du in Elternzeit bist (Mutterschutz und so darf er nicht anrechnen) und dann zählen ganze Monate.

Beginnt deine Elternzeit im November und nicht am 1. (egal ob 2. oder 30.), dann darf dir sogar nur den anteiligen Urlaub für Dezember abziehen.

 

Kann mein AG mir den bereits genehmigten Urlaub wieder streichen wenn er von meiner schwangerschaft erfährt?

Mit Sicherheit nicht.

Einmal genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Notfällen gestrichen werden und bei Dir wird sich bestimmt kein Grund finden oder gerät der Betrieb bei Deinem Fehlen z.B. an den Rand des Ruins, können wichtige Aufträge nicht erledigt werden und werden dadurch Strafzahlungen verursacht oder gibt es einen wichtigen Auftrag nicht, wenn Du nicht anwesend bist?

Also alles gut. Dein AG wird keine Begründung finden, dass einer schwangeren Mitarbeiterin der Urlaub gestrichen werden muss, wenn sie anschließend sowieso in Mutterschutz geht.

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute für Euch.

hey, ich hätte an dieser Stelle eine weiter führende Frage.

angenommen die Fragestellerin hat 30 Tage Jahresurlaub. Und ist vorraussichtlich ab August nicht mehr da.
Dann müssten Ihr ja eigentlich so ca. 18 Urlaubstage zustehen. Und nicht mehr - oder? Kann dann ein bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden, wenn diese 18 Urlaubstage bereits aufgebraucht sind?

Oder denke ich falsch?

@asdfghj2

Du denkst falsch.

Wenn die Arbeitnehmerin z.B. Mitte August in Mutterschutz geht, sind das noch sechs Wochen bis zum errechneten Geburtstermin und anschließend hat sie noch acht Wochen Beschäftigungsverbot.

Während des Beschäftigungsverbots im Mutterschutz hat sie den vollen Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch kann anschließend nur für volle Kalendermonate während der Elternzeit gekürzt werden.

Sollte die Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutz z.B. am 30. November in Elternzeit gehen, kann der AG 1/12 des Jahresurlaubs kürzen.Bei einer Kürzung von 1/12 wäre der Urlaubsanspruch also bei 27,5 Urlaubstagen, der auf 28 Tage aufgerundet werden muss.  Geht sie erst am 3. Dezember in Elternzeit, hat sie Anspruch auf, wie in Deinem Beispiel, die kompletten 30 Urlaubstage.

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Aus diesem Grund nicht. Nur wenn es wichtige, betriebliche Gründe verlangen.

Nein, nicht ohne Weiteres.

https://www.gehalt.de/news/in-diesen-10-faellen-darf-der-chef-deinen-urlaub-streichen

Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits schriftlich genehmigt, kann er
diese Vereinbarung nur dann ändern, wenn der Mitarbeiter zustimmt – es
sei denn, es tritt ein Ausnahmezustand ein.

Lg

HelpfulMasked

Der AG kann dir den Urlaub nur streichen, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen. 

Reiche den Urlaub sofort ein ... die Schwangerschaft musst du nach der 12. Woche melden, dann ist die SS sicher.