Darf das Ausbildungsgehalt gekürzt werden, wenn der Azubi zu viel Urlaub genommen hat?

9 Antworten

Wenn es den Tatsachen entspricht und Dein Sohn mehr Urlaub genommen hat, als ihm zusteht, dann ist es nur Rechtens, wenn der Chef ihm die Tage oder Stunden kürzt. In meinem Hob - im Dialogmarketing - kommt es schon mal vor, dass man Minsusstunden ansammelt, wenn wenig los ist. Diese werden zwar bezahlt, aber die tägliche Prämie fehlt und die Minusstunden werden trotzdem nicht abgegoten. Wer 30 oder 40 Minusstunden hat, der muss diese irgendwann untentgeltlich wieder aufarbeiten.

Grüßle Bernd Stephanny

Minusstunden und Urlaubstage kann man nicht vergleichen.

ICH habe auch eine flexible Arbeitszeit und kann fast kommen und gehen, wannich es will und muss Minusstunden natürlich zeitnah abarbeiten, aber diese Arbeitszeitregelung hat wie gesagt NICHTS mit meinem Urlaubsanspruch zu tun.

Also...solange dieser spezialfall nicht tarifrechtlich geregelt worden ist, was ich sehr bezweifel (!), ist dem Arbeitnehmer keine einzige Mehr-Urlaubs-Minute anzulasten.

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@ThomBer

Dieser Betrib hat nichtmal einem Betriebsrat. Die Bildung eines Betriebsrates wurde vom Chef schon öfter erfolgreich verhindert. Deshalb kann er ja auch mit den Auszubildenden machen was er will!!!!!!!!! Denkt er jedenfalls. Wir werden uns dieses Mal wehren. Wenn nötig mit Anwalt eben..

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@habichtswald

Dein Sohn ist im Recht!!!!!!!!!!!!! PUNKT!

(ob es sich lohnt wegen 150 euro stress zu machen, müsst ihr selbst entscheiden. leider hätte er wohl nach dem stress mit anderem stress zu rechnen...)

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Nein, so etwas geht auf keinen Fall!

Weil.....der Urlaub wurde ja wohl korrekt beantragt und wenn der Chef ihn nicht abgelehnt hat, dann gilt der Urlaub als genehmigt! EGAL, ob noch Urlaubsanspruch bestand oder nicht! Der Chef muss schon prüfen, was er genehmigt und was nicht! ;)

genehmigter Mehrurlaub = bezahlter mehrurlaub und der darf nicht abgezogen werden!

Wenn also ein Arbeitnehmer aus Versehen zu viel Urlaub beantragt, dann gilt das nicht als Antrag auf unbezahlten Urlaub!! und daher muss Chef diese Zeit zahlen.

wie kann man mehr urlaub nehmen als einem zusteht?

das würde mich zunächst mal interessieren?

Tja, das weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall ist seinem Chef wohl aufgefallen, dass er zuviel Urlaub genommen und genehmigt bekommen hat. Deshalb hat er eigenmächtig das Ausbildungsgehalt um die Tage gekürzt. Urlaubsgeld bekommt er bei der Firma sowieso nicht...........

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@habichtswald

zuviel Urlaub genommen und genehmigt bekommen hat

Deine Frage und Deine Antwort! ;) alles klar, damit ist die Rechtslage ja wohl eindeutig! Sohn kann nichts dafür, wenn chef zu blöde ist, die urlaubstage zu verwalten.

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Minusstunden und Urlaubstage kann man nicht vergleichen.

In unserem Betrieb werden Minusstunden und Urlaubstage miteinander verglichen.

Grüßle Bernd Stephanny

Das kann ja wohl nicht war sein! Natürlich darf er nicht das Gehalt kürzen- vor allem nicht wenn er noch in der Ausbildung ist. Sein Ausbildungsgehalt ist vorgeschrieben und daran kann er auch nichts ändern. Frage: warum hat er zuviel Urlaub ? Es stehen ihm doch nur gewisse Tage zu !?
Mein tipp , er soll sich bei der Handwerkskammer oder der zuständigen Innung melden, die nehmen sich den betrieb dann sicher mal vor ! Alles Gute

Mit der Handwerkskammer hat er schon Kontakt aufgenommen. Die kennen den Betrieb schon zu genüge...... Die haben ihm geraten, dem Chef schriftlich mitzuteilen, dass er das so nicht hinnimmt und er die Auszahlung des zu wenig gezahlten Geldes verlangen soll. Nun bin ich dabei, dieses Anschreiben für ihn zu formulieren, aber mir fehlen halt die rechtlichen Grundlagen, bzw. Paragraphen.... Gesetze usw.

Sollte das Schreiben dann nicht fruchten befürchte ich, dass wir zu einem Anwalt gehen müssen

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@habichtswald

mir fehlen halt die rechtlichen Grundlagen, bzw. Paragraphen.... Gesetze

STOP! Nein, du brauchst keine §§. Der Chef müsste welche nennen, wenn er diese Verrechnung begründen will. DU brauchst "nur" die Auszahlung des Lohns zu fordern (mit fristsetzung und danach ggf. einen Anwalt beauftragen) Erstes Schreiben würde ich selbst machen, weil ihr sonst anwaltskosten bekommt, die der chef eventuell nicht übernehmen müssen wird.

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@habichtswald

Ja, dem betrieb zu schreiben ist auf jeden Fall erst einmal ein guter Schritt. Vielleicht kannst du die Handwerkskammer ja bitten dir zu helfen, falls du nicht weißt, wie du das Schreiben formulieren sollst ( und falls die sowas machen ) !? Ganz ehrlich und das ist nicht böse gemeint, aber vielleicht sollte dein Sohn doch noch den Betrieb wechseln !?

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@ThomBer

So vielleicht??????????????

Sehr geehrter Herr ……., von meinem Ausbildungsgehalt für den Monat August wurden mir, ohne vorherige Absprache und ohne meine Kenntnis, meine zuviel genommenen Urlaubstage abgezogen.

Erst auf Nachfrage meinerseits erklärten Sie mir, dass Sie weniger ausgezahlt haben, da ich zuviel Urlaub genommen hätte und dieser nun von meinem Gehalt abgezogen wurde.

Ich habe Sie, ohne Erfolg, mündlich gebeten, mir mein volles Gehalt auszuzahlen. Nach einem Anruf meinerseits bei der Handwerkskammer, sowie nach einer rechtlichen Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht teile ich Ihnen mit, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist.

Ich habe für alle Urlaubstage Urlaubsanträge gestellt, die auch von Ihnen genehmigt wurden.

Ich hatte keine Kenntnis darüber, dass ich mehr Urlaub genommen habe, als mir zusteht. Falls ich zum Zeitpunkt des Urlaubsantrages schon keinen Anspruch mehr auf Urlaub hatte, so hätten Sie mich darauf hinweisen müssen, ergo den Urlaub nicht genehmigen.

Außerdem habe ich schon für Sie mehrere Samstage gearbeitet, ohne irgendeine Vergütung oder einen extra Urlaubstag dafür bekommen zu haben.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die noch fällige Differenz meiner Ausbildungsvergütung, abzüglich der gesetzlichen Abzüge, bis zum 05.10.2012 auf mein Konto zu überweisen.

Eine Kopie dieses Schreibens schicke ich an Herrn ……… von der Handwerkskammer, sowie an meinen Rechtsbeistand zu deren Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

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@habichtswald

Ja das hört sich sehr gut an. Aber sollte man nicht erst mal den Anwalt und die Kammer sehe da auslassen und es erst mal so versuchen ?! Einerseits sehe ich das auch als druckmittel und vllt bekommt der Chef ja weiche knie !?

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