Dachdecker: Was kostet etwa der Ausbau eines Eternitdaches und Einbau eines neuen Wellblechdachs?
Es handelt sich um ein Gartenhaus.
Die Dachfläche beträgt etwa 25qm.
Mir ist klar, dass Preise regional sehr unterschiedlich sein können aber ich hätte gerne schonmal einen Tipp ins Blaue.
Wie alt ist das Eternitdach. Ich bezweifle, dass es eins ist.
Doch, ist eines. Das Alter weiss ich nicht. Mehrere Jahrzehnte.
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Es ist Eternit (Faserzement), aber mit oder ohne Asbest? Wir haben schon in den 90ern asbestfreie Platten verbaut.
Mit
Hallo das Dach wenn sie erneuern möchten wir können ihnen helfen und einen Angebot machen.
Klar. Was soll das kosten?
4 Antworten
Es ist zu klären, ob das Dach asbesthaltig ist.
https://www.haus.de/bauen/eternitplatten-28675
Womöglich sind die Platten asbestfrei. Und damit wäre augenscheinlich eventuell auch die Intension der Sanierung hinfällig.
Ansonsten Ganzkörperanzug und Atemschutzmaske. Es gibt spezielle Säcke für die Entsorgung.
Nicht teuer , sowas macht man selber , mit einer Freundin oder einem Bekannten...
Asbest muss doch von Fachbetrieben ausgebaut werden.
Alte Platten abdecken und in den dafür vom Entsorger vorgesehenen Säcke packen. Eigenleistung kostest nix.
Entsorgung bei uns im Moment 180€ die Tonne. Da kommst du nicht hin.
Also rechnen wir Entsorgung ~ 100Euro (Selbstanlieferer)
Trapezplatten als Aluverbundstoff pro m² incl. Montagematerial ca. 25€m²
625€ Selber machen kostet nix.
Also grob um die 1000€ bist du save.
Warum nicht? es ist doch deine Gesundheit, wer soll dir das vorschreiben.
Ich lebe frei nach dem Motto, wer viele Fragen stellt bekommt viele Antworten.
Wenn das Zeug in dem dafür vorgesehenen Sack beim Entsorger steht fragt kein Mensch, wer das in den Sack gelegt hat.
Das widerspricht meinem Kenntnisstand: Schwach gebundenes Asbest darf nur von speziellen Firmen ausgebaut werden.
Es ist auch nicht nur die eigene Gesundheit.
Mich hat noch niemand gefragt wer das abgebaut hat als ich es beim Entsorger auf den Hof gefahren hab.
Wenn es nur durch Fachfirmen ( vor allem im Privaten Bereich!!!) gemacht werden dürfte, so dürfte ich als Privatperson , das Zeug gar nicht beim Entsorger anliefern... geht aber ganz gut!
Schwach gebunden oder stark gebunden?
Tu ich doch. Genau deswegen frage ich doch nach, ob Du als Privatperson schwach gebundenes Asbest entsorgt hast.
Natürlich als Privatperson, wäre ich ein Gewerbebetrieb würde meine Antwort, hinsichtlich des eigenen Verdienstes anders ausfallen.
Ist mir schon klar.
DU hast doch geschrieben, ich solle zwischen privat und gewerblich unterscheiden.
Entsorgung ~ 1.000€, Neudeckung per Eigenleistung 1.000€
Mit "Entsorgung" meinst Du: "Ausbau + Entsorgung", oder?
1.000€ reine Entsorgungskosten. Du brauchst spezielle Gewebesäcke (teuer) und dann am Wertstoffhof die Entsorgungskosten. Die sind unterschiedlich, in Hessen bei etwa 500€ / to.
Was ich garantieren kann: Der Abbau Deines Daches wird von vielen kritischen Augen beobachtet und schnell hast Du die Bauaufsicht am A..., die die gewerbliche Demontage vorschreibt.
Also versiegeln wäre die günstiges Art, wobei und bei der Oberflächenreinigung auch sehr vorsichtig vorgehen solltest !
Versiegeln kommt für mich nicht in Frage. Denn ich will den Austausch des Daches dazu nutzen, ein höheres Dach drauf zu packen und so oben einen Schlafraum zu schaffen.
Das kannst du bei einer gepachteten Kleingartenparzelle von vornherein vergessen, weil grundsätzlich nicht zulässig.
Aufstocken ohne Bauantrag geht schon baurechtlich nicht. Ich habe wegen 9cm zu hoch (durch Bodensenkungen am WE-Haus ) eine kostenpflichtige Abrissverfügung bekommen und erst nach jahrelangem Rechtsstreit abwenden können.
Falsch. Das Schlafen im Kleingarten ist erlaubt, sofern es der Verein selbst nicht verbietet.
Hier muss man dafür nur einen Bauantrag beim Verein stellen und der ist chillig.
Das gelegentliche Übernachten ist unkritisch, wenn der Vereuin selbst das gelassen sieht. Aber der Ausbau eines dezidierten Schlafraums ist ein Verstoß gegen die Bundeskleingartenordnung sowie gegen das Baurecht.
Baurechtlich ist der Verein überhaupt nicht zuständig, sondern die Kommune bzw. Gebietskörperschaft. Und das brauchst du gar nicht erst zu versuchen, da hier kein Baurecht besteht, abgesehen von eben Gartenhütten für die langschaftsgärtnerische Nutzung der Parzellen.
https://www.krautundrueben.de/wohnen-im-kleingarten-erlaubt-oder-verboten-regeln-und-strafen-2780
Hier nicht.
Viele haben einen Schlafboden.
Da verstösst auch nix gegen Vereinsregeln. Eine Dacherhöhung ist ausdrücklich in den Vereinsregelungen möglich. Bis 4,4m.
Hast Du eine Quellenangabe für die Behauptungen hinsichtlich Baurecht und Bundeskleingartenordnung?
Das ist jetzt eine weitere Falschbehauptung.
Im Schrebergarten schlafen ist nicht gleich wohnen.
In Schrebergarten schlafen ist erlaubt. Schreibst Du doch selbst in einem anderen Beitrag.
Natürlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
Baurecht ist allerdings Landesrecht, und dazu müsste ich wissen, welches BL das betrifft.
In Schrebergarten schlafen ist erlaubt. Schreibst Du doch selbst in einem anderen Beitrag.
Das Schlafen ja (je nach Satzung bzw. verein, ggfs,. auch geduldet), der Ausbau zum dauerhaften Aufenhalt aber nicht. Und der ist beim Vorhandensein eines explizit für Übernachtungen vorgesehenen Schlafraums regelmäßig als erfüllt anzusehen. Aus gleichem Grund darf dort auh keine Toilette oder Heizung verbaut werden. Sobald man die engen Grenzen der Kleingartenordnung verlässt, wird das Ganze baurechtich zum Schwarzbau mit daraus drohender Abrissverfügung.
Zitat:
"(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."
Zitat Ende, Quelle s.o., § 2
Ein komplettes Gesetzesbuch ist keine Quelle.
Du musst schon explizit einen Paragraphen nennen, alternativ Rechtsprechung.
Bundesland ist NRW.
Ich muss gar nichts. Lesen kannst du doch. Außerdem ist das BKleinG kein Gesetzbuch, sondern einfach ein Gesetz.
Aber bitte:
§ 3 Satz 2 BKleinG
Diese Quelle ist mir bekannt.
Daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass ein Schlafboden verboten ist.
Hier bedarf es Rechtsprechung dazu.
Hast Du eine Quelle?
Wie gesagt: Es ist Asbest. Ich habe den Garten gerade erst übernommen und das wurde beim Kauf kommuniziert.