Corona Regel Ordnungswidrigkeit bei Minderjährigen in Nrw?
Hallo, mein Sohn (13) ist gestern vom Ordnungsamt erwischt worden, weil er sich mit zwei anderen Freunden anderer Haushalte auf einen Spielplatz getroffen hat(alle unter 14). Bzw. er ist mit nur einen Freund losgegangen, und haben eben einen weiteren Freund auf den Weg getroffen. Ja, ich weiß, ist nicht korrekt, belehrt werden möchte ich hier nicht. Sind eben Jungs in der Pubertät, und denken nicht permanent an Gesetze. Alle drei hatten einen Mundschutz auf, und standen ca.1,5 Meter voneinander weg, um eine Tischtennisplatte. Ordnungsamt war nicht gleich als solches zu erkennen, und fragten eben, ob die drei sich kennen. Da haben die Jungs ehrlich geantwortet, und dann kam der Spruch Ordnungsamt der Stadt ..... .... .
Meine Frage ist, ist die fällige Strafe von 250Euro, (Beamte haben gesagt, wir bekommen bald Post, mit eben diesen Betrag) :( gerechtfertigt, oder lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Immerhin ist er erst 13 Jahre alt, somit nicht Strafmündig. Und ich als Elternteil, kann ihn ja auch nicht auf Schritt und Tritt verfolgen.
Danke im voraus für eine kompetente Antwort.
7 Antworten

Kinder und Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren werden bei Verstößen in die Verantwortung genommen und mit einem Bußgeld belegt.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit einem Bußgeld sanktioniert.


Siehe dazu
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__12.html
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Ein Jugendlicher handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar.
Aaaber :
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__3.html
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln

Unter 14 ist man meistens Schuldunfähig, aber da können durchaus Maßnahmen / Strafen verhängt werden... Ist schließlich eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit... das geht dann in Richtung Aufsichtspflicht. So schwierig das ist mit nem Hühnerstall voll pubertierender...
Ich würde da bei der Hotline / Beratung meiner Rechtsschutzversicherung anrufen. Die wissen schon ob es sich lohnt da zu widersprechen und falls ja wie. Das ist der einzig richtige Weg, ne ordentliche Rechtsberatung.


das Klicken auf "Hilfreich" war ein Fehlgriff......
Unter 14 ist man Schuldunfähig
das ist schlichtweg falsch .... man ist nicht strafmündig .... aber man ist mit 13 regelmäßig deliktfähig.
So wird in den meisten Fällen ein 13-jähriger ( im Erwachsenenalter ) für einen Brandschaden im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten einstehen müssen.

Hier eine Rechtsberatung durchzuführen wäre Rechtswidrig. Wende dich an deinen Anwalt.

Eine Einschätzung der rechtlichen Lage und dann ein Tipp was zu tun ist IST eine Rechtsberatung...


Kommt Leute, streitet euch woanders. Trotzdem danke erstmals

Als ersteas warte mal ab ob überhaupt was kommt, das ist nämlich fraglich. Diese "Hilssherriffs" reden viel, und weil sie keine Ahnung haben noch viel mehr, vor allem dummes Zeug.
Wenn doch was kommen sollte was Geld kostet, wende Dich an einen Rechtsanwalt.

Ja, LOL aber ich kenne die Hilfssheriffs hier im Dorf, die machen ernst, die schreiben auch mit einen breiten Grinsen auf dem Gesicht, Parksünder auf.
Möchte hier auch keine Rechtsberatung. Einfach nur ein Tip oder Einschätzung der Lage, ob es sich lohnt Einspruch einzulegen. Werde um einen Anwalt eh nicht rumkommen, denke ich.