Chef will freie Tage auf Feiertage verlegen

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Hallo TailorX!

Zuerst einmal gilt es, das Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen. Hier steht in § 9 Abs.1 zur Sonn- und Feiertagsruhe Folgendes: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden."

Weiter besteht gemäß § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsdgesetzes für diesen Tag ohne Arbeitspflicht für die AN dennoch eine Vergütungspflicht Seitens des AG. ("Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.")

Da nun der im Einzelhandel (und vielen anderen Gewerben) übliche freie Tag je Woche wiederum den Ausgleich für die am Samstag geleistete Arbeit zur Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Fünftagewoche) darstellt, kann dieser de facto auch nur an einem Tag gewährt werden an dem Arbeitspflicht besteht. Und dies kann somit eben keinesfall ein gesetzlicher Feiertag sein, da hier keine Arbeitspflicht auszugleichen ist.

Dies sollte doch auch dem "dümmsten" Arbeitgeber zu vermitteln sein.

Eine Sonderregelung für den Einzelhandel gibt es diesbezüglich weder im Arbeitszeitgesetz noch im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Viel Erfolg!

Dankeschön, dass war exakt die Antwort, die ich haben wollte!!! Perfekt!

Ein freier Tag in der Woche dient ja dazu, daß die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschritten wird, wenn der Samstag generelle ein Arbeitstag ist.

Das bedingt aber auch, daß Feiertage bezahlt werden müssen, wenn vor- und nachher gearbeitet wird. Und zwar so bezahlt, als wäre gearbeitet worden!

So, wie dein Chef es plant, ist es laut Gesetz nicht möglich. Sorry, aber die exakten Quellen dazu habe ich nicht greifbar.

Aber: Ich führe selbst eine Horde von mittlerweile 35 Mitarbeitern. Die würden mir aber so was von lautstark auf die Barrikaden gehen, wenn ich die Arbeitszeitgesetze derart mißachten würde. Lies mal das Arbeitszeitgesetz, daraus geht schon einiges hervor. Dazu gibt es wahrscheinlich auch Tarifverträge bei euch, die noch über dem Arbeitszeitgesetz stehen. Sie stehen deshalb drüber, weil Tarifverträge die Mitarbeiter besser stellen, als die gesetzliche Grundlage es vorsieht.

Auch ohnen Quellenangabe bin ich mir bei einem sehr sicher: Fällt der Feiertag auf einen Arbeitstag, muß dieser als Feiertagslohnfortzahlung abgegolten werden. Weiterhin darf dieser Feiertag nicht nach Gutdünken als freier Tag deklariert werden. Zumal Feiertage auf dienstüblichen, freien Dienstagen ja eher selten sind....

Da kommen nur die variablen Feiertage in Betracht: 1. Januar, 1. Mai, 3. Oktober, 25.+26. Dezember.

Fallen die auf deinen freien Dienstag, hast du Pech und du bekommst sie nicht bezahlt. Alles andere ist illegale Arbeitnehmer-Abzocke!

Das weiß ich und seh ich auch so: fällt ein Feiertag eben auf meinen Dienstag (so wie der 01.01. dieses Jahr) hab ich eben die A-Karte, aber damit kann ich leben.

Mich würde tatsächlich jetzt nur noch interessieren, ob es für den Einzelhandel irgendwelche Sonderregelungen gibt, die ihm einen solchen Handlungsspielraum erlauben, oder ob er uns nen Bären aufbinden will?

P.S.: er hat Jura studiert^^

Ich nehme an, dass der freie Tag dazu dient keine Überstunden anfallen zu lassen. Da aber ein Feiertag von den Arbeitsstunden her, so berechnet wird, als ob man diese gearbeitet hat wäre ein Verlegen des freien Tages auf ein Feiertag sinnlos; es würden Überstunden anfallen.

Genau dazu dient es. Mein Vertrag läuft über 38Std./Woche, daher 5 Tage arbeiten. Da ich jeden Samstag arbeiten muss, hab ich dafür dienstags frei. Chef rechnet es uns aber so vor, dass wir ja mit dem Feiertag gar nicht auf unsere 38 Stunden kommen und er deswegen den Feiertag als unseren freien Tag anrechnen kann! Das sei im Einzelhandel wohl tatsächlich machbar, gilt aber nicht für alle Berufssparten. Stimmt das? Kennt jemand den dazugehörigen Paragraphen?

@TailorX

Das das im Einzelhandel so üblich ist, davon habe ich noch nie was gehört. Ich weiß es nicht. Am besten mal bei der Gewerkschaft anfragen. Euer Chef ist ein Geizkragen und gönnt euch die Feiertage nicht.

@Bonbonse

Stimmt schon, aber das mit dem Geizkragen ist kein Argument, das er gelten lassen würde^^ In der Gewerkschaft bin ich nicht, ist also keine Option. Deshalb versuche ich gerade hier Antworten zu bekommen. Er sagt nicht, dass es im Einzelhandel üblich sei, sondern, dass es machbar ist, weil es da irgendwie anders geregelt sei und er das machen könnte, wenn er wollte. Und nun will er tatsächlich ;)

Vielen Dank schon mal für die Antworten!!!

Kleiner Denkfehler, es fallen keine Überstunden an, Der Unternehmer legt nicht die Arbeitszeit um, er verbucht bezahlte Urlaubsansprüche, mit nicht gearbeiteter, aber bezahlter Arbeitszeit.

Da Er dieFeiertage sowieso bezahlen muss, glaubt er es sei günstiger wenn er nur Bezahlt, wenn auch wirklich gearbeitet wurde.

Was aus Unternehmersicht ja auch richtig ist.

@BluePapillion

Wir bekommen ein Pauschalgehalt, werden nicht nach Stunden bezahlt!!!

Dementsprechend zahlt ja auch eigentlich nicht mehr, wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet.

Dein Chef, glaubt er sei Clever, indem er Spitzfindig versucht das Gesetz auszuhebeln, das kann er machen, funktioniert aber immer nur für ein Jahr, da sich die Feiertage immer verschieben, und die Abänderung, die freien Tage auf die gesetzlich festgelegten Feiertage umzulegen ist einfach nur Dumm, damit kommt er vor keinem Arbeitsgericht durch.

Im Einzelhandel werden für Heiligabend und Silvester, zusammen ein Urlaubstag abgezogen, nicht für jeden Tag einen, wenn er den Laden schließt, ist das sein Problem, nicht deins.

Das hat er ja auch gerechnet: Heiligabend und Silvester zusammen 1 Tag. Da hat er alles richtig gemacht... ausnahmsweise... Aber der Rest stinkt doch zum Himmel!

Danke, dass ihr alle bestätigt, was mir eigentlich eh schon klar war. Aber man muss ihm mit den richtigen Argumenten kommen, sonst redet er einen in Grund und Boden. An ihm ist ein Politiker verloren gegangen, wahrscheinlich sogar ein guter ;)

@TailorX

Das glauben viele, wenn sie sich spitzfindig wie Politiker verhalten, dass sie auch gute sein könnten.

Der Unternehmer legt nicht die Arbeitszeit um, er verbucht bezahlte Urlaubsansprüche, mit nicht gearbeiteter, aber bezahlter Arbeitszeit.

Da Er die Feiertage sowieso bezahlen muss, glaubt er es sei günstiger wenn er nur Bezahlt, wenn auch wirklich gearbeitet wurde.

Was aus Unternehmersicht ja auch richtig ist, aber vom Gesetz her nicht getattet ist.

Aber wie alle Politiker, glaubt auch er schlauer zu sein wie alle anderen. ;-)))

@BluePapillion

Vor allem, wenn Sie Jura studiert haben.

Es gibt zwei Arten von Gesetzen, die einen sind als Richtlinien zu verstehen, die anderen als Weisungsvorschrift.

Je nach Bedarf werden sie jedoch umgekehrt angewendet.

Richtlinien; erkennt man an zwei Worten, "kann, darf" angewendet werden, wenn ?

Weisungsvorschriften; erkennt man ebenfalls an zwei Worten, "ist, muss" angewendet, eingehalten werden.

@BluePapillion

Gut erkannt ;) Genau meine Meinung... Aber wie komm ich denn nun zu meinem Recht, ohne direkt zum Anwalt rennen zu müssen. In der Gewerkschaft bin ich ja auch nicht! Außerdem würde es das Arbeitsverhältnis nur noch angespannter machen, als es eh schon is. Aber mit sich reden lässt er auch nicht, weil er ja, in seinen Augen, im Recht ist bzw. er sich im Recht sieht... Ist irgendwie ne relativ verkorkste Situation, weil ständig andere dubiose Kleinigkeiten dazu kommen....

@TailorX

Wahrscheinlich nur mit einem 4 Augen Gespräch oder einem Anfrage-Schreiben eines anderen Juristen, womit Er begründen möchte, das die gesetzliche Richtlinie, die es einem Unternehmer gestattet, 2/3 Urlaubstage entsprechend der Firmenauslastung zu gestalten, mit einem willkürlichen Verlegen auf Feiertage gleichzusetzen ist. ;-)))

Du schreibst unten etwas von einem Pauschalgehalt, es ist bei einem Pauschalgehalt noch besser und einfacher zu erkennen. Denn jetzt kann man seinen Versuch, Spitzfindig zu sein, noch besser nachvollziehen, da er die Feiertage mit Urlaubstagen besetzt, hat er keinen Verlust von Arbeitszeit, da Er sowohl Urlaub wie auch Feiertage ausgleichen muss, im Gegensatz zum freien Tag, ist es aus Unternehmersicht absolut Sinnvoll, die bezahlte Urlaubszeit auf die bezahlbare zusätzliche Freizeit, hier Feiertage umlegt.

Wie gesagt, er hält sich, für Clever, indem er versucht Spitzfindig zu sein. Solange ihm das niemand, vom Gesetzgeber (Sozialgericht), eindeutig klar macht, gibt es kaum Möglichkeiten dies zu verhindern.

@BluePapillion

Er verletzt keine Gesetze, Er wendet Sie nur Spitzfindig an indem Er Sie so anwendet wie es in den Richtlinien vorgegeben ist, Der Arbeitgeber, "kann, darf".

Das gleichzeitige Umgehen, von gesetzlichen Vorschriften, "ist, muss, sind, hat, anzuwenden, ist keine Verletzung und somit im gesetzlichen Rahmen legal, bis die Gerichte es Ihm explizit erläutern.

Das ist ein allgemeines Vorgehen, vieler Verwaltungsbehörden, sie werden dummerweise sogar darauf geschult, zur Freude vieler Juristen, die somit ihre Klienten permanent zugeschustert bekommmen.

:-))

@BluePapillion

Aber wenn er nicht gesetzeswidrig handelt, sondern sich die Richtlinien zu seinen Gunsten nur etwas "zurechtbiegt", dann kann ich ihm ja eigentlich nicht ans Leder!?

@TailorX

Darauf spekuliert er ja. ;-)))

Du kannst schon, wenn Du dagegen vorgehst.

@BluePapillion

Wird Ihm ein Arbeitsgericht schon erläutern, was er wie auslegen "kann und darf" und was dabei zu beachten "ist und beachtet werden muss".

Es ist immer das gleiche wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Ganze ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Da dieser Tag sowieso frei ist, muss er für diesen Tag auch Arbeitsentgelt zahlen und er zählt auch zur Arbeitszeit dazu. Sofern er in der Woche keinen weiteren freien Tag gewährt, so macht ihr in dieser Woche Mehrstunden.

Super! Vielen Dank! Genau danach hatte ich gesucht! Mir war so, als hätte ich das mal irgendwo gelesen. Das hatte ich ihm gegenüber auch so argumentiert, wie es im § 2 steht, er aber sagt, dass für den Einzelhandel andere Regelungen gelten.

Wahr oder nicht?

Heiligabend und Sylvester sind keine Feiertage, es wird nur früher geschlossen.

Im Einzelhandel, werden für beide Tage ein Urlaubstag abgezogen.