Bußgeldbescheid - Kein Anhörungsbogen erhalten

Bußgeldbescheid - (Bußgeld, Anhörungsbogen)

3 Antworten

Die Anhörung ist bereits vor Ort erfolgt und du hast es abgelehnt dich zu der Sachlage zu äußern. Der "Übeltäter" ist ja bereits auch schon ermittelt. Also entfällt auch das Anhörungformular. Bei einem Einspruch kann das jetzt natürlich auch vor dem Amtsgericht landen.... 

Wenn man dir vor Ort Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat, muss man dir keinen Anhörungsbogen schicken. Wenn du jetzt Einspruch einlegst, wird dieser erst einmal von der Behörde geprüft. Ist dein Einwand überzeugend, wird das Verfahren eingestellt. Anderenfalls geht es zum Amtsgericht.

Ob deine "Ausrede" überzeugend ist, musst du selbst beurteilen.

dann kannst du widerspruch einlegen und sehen was das gericht dazu sagt. die polizei wird da sicher ein protokoll haben was sie an dem tag gesehen haben.

und was kostet sowas dann ca? Worst Case? Habe sowas noch nie gemacht...

@domerich

Das Einspruchsverfahren selbst kostet kein Geld. Aber alle sonstige Kosten die entstehen könnten fallen bei einer Ablehnung dir zu Last.. Gutachterkosten etc.

@domerich

Die Entscheidung vom Amtsgericht kostet 40-50 € an Gerichtsgebühren.

dann kannst du widerspruch einlegen

Auch wenn mich einige wieder als Korinthenk... sehen mögen - Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch