Bußgeld nicht zugelassenes Auto?

6 Antworten

BKat 123 ist aber Gegenstand auf der Straße, der dort nicht hingehört. Wird mit 60 Euro geahnet, einem Punkt und ist ein B-Verstoß.

Beim ersten B-Verstoß passiert erstmal nichts weiter, beim zweiten kommen dann Sanktionen.

Danke!!

Dann dürfte es bei Dir vermutlich um das Abstellen eines nicht zugelassenen KFZ im öffentlichen Verkehrsraum mit Behinderung gehen. ( fahrlässige Ordnungswidrigkeit )

Dafür dürftest Du ein Verwarngeld von etwa 40-60 Euro bekommen. Wenn es bei besagtem Verwarngeld unterhalb 60 Euro bleibt, so hätte es keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Beträgt das Bussgeld allerdings 60 Euro und mehr, so KÖNNTE es wegen Verstosses gegen die Zulassungspflicht ( StVG / StVZO ) ein Vermerk als "B-Verstoss" werden.

Besitzt du ein Auto, welches aktuell noch nicht/nicht mehr zugelassen ist und auf öffentlichem Grund steht?

Dann hat dich etweder einer angezeigt oder die Polizei ist vorbeigefahren und hat das Auto ohne Kennzeichen gesehen.

Die entsprechenden §§ kann ich dir nicht nennen, aber es ist wohl so,
dass abgemeldete Fahrzeug auf privatem Grund und Boden stehen müssen und nicht auf öffentlichem Gelände abgestellt werden dürfen.

Weißt du zufällig was auf mich zukommen wird?

@JJ110211

Leider nein

Tatbestandnummer 132606: Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert *) werden konnte.

§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat

Dies ist ein B-Verstoß und hat erstmal keine weiteren Folgen in der Probezeit, erst bei einem weiteren B-Verstoß oder einem A-Verstoß.

Bußgeld 60,-€ + 28,50 € Bearbeitungsgebühren und 1 Punkt.

Nichts, was soll da kommen? Keiner muß doch ein Fahrzeug zulassen.

Oh hab vergessen was dazuschreiben. Das nicht zugelassene Auto steht auf der öffentlichen Straße

@JJ110211

... dann ist das BG fällig wegen stehen, denn dies ich ja in der Öffentlichkeit nicht zulässig.

Bezahlen, Auto entsprechend umstellen, sonst kommt auch noch der Schlepper. Viel Glück.