Bundeswehr Gründe für fristlose Kündigung?

7 Antworten

Als ich noch zur Wehrpflicht eingezogen wurde hat ein psychologisches Gutachten geholfen das schnell zu beenden.

Allerdings kann ich dir nicht sagen ob das beim Verpflichten auch so einfach geh wie damals bei Wehrpflicht. Solange man zumindest zu privaten Ärzten geht ist man deutlich besser aufgehoben als beim Bundeswehrarzt .. mit den hatte ich eher sehr schlechte Erfharungen.

Was denkst du denn, warum es "Verpflichtung" heißt bei der Bundeswehr und nicht "Arbeitsvertrag"?

Ein Zeitsoldat kann nicht kündigen, weder fristlos noch sonst irgendwie. Er hat nur die Möglichkeit, sich auf eigenen Antrag hin entlassen zu lassen.

Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz aber auch hier die Rechtsfindung:

§55 Soldatengesetz:
(…)
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. (…)

Das bedeutet: ein Soldat auf Zeit kann auf eigenen Antrag hin NICHT entlassen werden, wenn die oben genannten Gründe nicht vorliegen.

Beispiele für besondere Härte sind (in Auswahl):

  • die Pflege von Angehörigen, wenn sonst kein Angehöriger vorhanden ist
  • die Existenzvernichtung des elterlichen Betriebs.

Das Ereignis darf nicht ansatzweise vorhersehbar, somit „schicksalhaft" gewesen sein. Somit scheidet beispielsweise die schrittweise Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Angehörigen aus.

"Sich nicht wohlfühlen" reicht somit nicht aus für eine Entlassung. Er hat sich bis 2024 verpflichtet, also muss er auch dabei bleiben.

er wurde laut Betrag bis 2024 festgesetzt

Wohl kaum. Es war seine eigene Entscheidung, es wird niemand gezwungen, Zeitsoldat zu werden.

Da muss ich Dir widersprechen.

Aus §55(2) resultiert eine Pflicht des Dienstherren und kein Recht des Soldaten.

Auf Antrag kann ein Zeitsoldat genauso wie ein Berufssoldat entlassen werden - mit den entsprechenden Konsequenzen.

Der Grund für seinen Antrag ist zweitrangig. Entscheidend ist, ob es dienstliche Gründe gegen seine Entlassung gibt.

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@Zwicknick

55(2)?

Davon war in meiner Antwort nicht die Rede. Davon abgesehen gilt für Berufssoldaten der Paragraph 46 SG, soweit ich weiß.

Ein Zeitsoldat KANN auf Antrag entlassen werden. Oder eben nicht, wenn der Antrag nicht nach Abs. 3 begründet ist.

Ich finde in deinem Kommentar keinen Widerspruch zu meiner Antwort...

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@Elli113

Hast Recht. Habe mich selbst vom "kann selbst nicht kündigen" beirren lassen. Es geht halt (bei bestimmten Voraussetzungen) auf Antrag. Mit einer Kündigung ist das nicht vergleichbar.

Du hast natürlich Recht 😉

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Er hat sich auf X Jahre verpflichtet und diese muss er einhalten. Und ohne schwerwiegende !! Gründe wird man ihn auch nicht aus dieser Verpflichtung entlassen. Und sich nicht mehr wohlfühlen ist garantiert kein Grund.

Und für gesundheitliche Probleme ist auch nur der ärztliche Diest der BW zuständig. Also irgendeinem Arzt / Psychotherapeuten eine Geschichte vom Pferd zu erzählen wäre auch wirkungslos.

Was wären Beispiel für schwerwiegende??

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@Batman349

Entweder hat der Betreffende irgendwelche Gründe oder er hat keine. Sei Dir sicher bei der BW kann man sich nicht einfach irgendetwas "schnitzen" .

Vorgetragene Gründe" müssen belegbar sein!.

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§ 55 Soldatengesetz - Entlassung

(1) Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie 7 und 8 und Satz 2 und 3 entsprechend. § 46 Abs. 3a gilt mit Ausnahme des Satzes 5 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Soldat auf Zeit auch nicht entlassen ist, wenn er zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird. Für einen Soldaten auf Zeit, der auf Grund eines Eingliederungsscheines zum Beamten ernannt wird, gilt § 46 Absatz 3a Satz 1 entsprechend.

(2) Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist. § 44 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.

(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden:

1.

ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier eignet,

2.

ein Sanitätsoffizieranwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier eignet,

3.

ein Militärmusikoffizieranwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier eignet,

4.

ein Geoinformationsoffizieranwärter, der sich nicht zum Geoinformationsoffizier eignet,

5.

ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel eignet, und

6.

ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignet.

Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.

(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

(6) Für die Zuständigkeit, die Anhörungspflicht und die Fristen bei der Entlassung gilt § 47 Abs. 1 bis 3 entsprechend. Die Entlassungsverfügung muss dem Soldaten in den Fällen des Absatzes 2 wenigstens drei Monate und in den Fällen des Absatzes 4 wenigstens einen Monat vor dem Entlassungstag unter schriftlicher Angabe der Gründe zugestellt werden. Für Soldaten, die einen Eingliederungsschein (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatenversorgungsgesetzes) erhalten können und die Erteilung beantragt haben, beträgt die Frist in den Fällen des Absatzes 2 ein Jahr. In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 46 Abs. 7 entsprechend.

Woher ich das weiß:Recherche

Und wo ist die Laufbahn der Mannschafter ?

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@GearUp

Ja in die andere Laufbahn...was soll mir das sagen ..weniger als Laufbahn gibts es net

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So geil 😂 das SG kopieren und meinen das würde helfen 😅😐

Junge junge ....

Zu den Gesetzten gibt es Verwaltungsvorschriften und diese sind etwas dezidierter. Davon losgelöst hilft der §55 SG dem Fragesteller mal überhaupt nicht 😉

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Er hat sich verpflichtet, bei der Bundeswehr kannst du nicht einfach sagen ich hab keine Lust mehr, das ist kein normaler Arbeitsgeber, um rauszufliegen muss der schon nen Kameraden erschießen oder sich selber verkrüppeln um als Dienstuntauglich zu gelten, und beides ist nicht empfehlenswert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit meinem 15. Lebensjahr bei Edeka angestellt.

Aber wenn der Chef sagt ok aus Mitleid..selbst dann net ?

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@Batman349

Ich glaub nicht, dass der "Chef" der Bundeswehr einen aus Mitleid gehen lässt

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@Batman349

Weil ich das nicht glaub. Kommt mir sehr unrealistisch vor, dass der das macht.

Die Frage ist ja auch wer dieser Chef ist

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@Batman349

Nein.

Es heißt eben "Verpflichtung", weil es genau das ist: man verpflichtet sich zum Dienst. Hat dein Kumpel da nicht drüber nachgedacht, als er diesen Schritt gegangen ist?

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@Elli113

Verpflichtung/ Arbeitsvertrag Unterschied ?? Er dachte es wäre ein Vertrag :/ ...

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@Batman349

Ja, es ist ein Vertrag, aber eben kein normaler Arbeitsvertrag. Spätestens bei der Vorbereitung zum Gelöbnis hätte ihm das vielleicht auffallen sollen.

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@Elli113

Deswegen machen die auch zeit veträge ,damit einem notfalls loswirft ,wenn er zum Beispiel jahrelang krank ist

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@Batman349

Chef ist hier etwas zu allgemein, welchen Vorgesetzten meinst Du?

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