Buchhaltung, Privateinlage für alle Einkäufe vor Laden Eröffnung?

3 Antworten

Hey, 

ich bin mir sicher du meinst damit die Kosten, die für die Gründung einer Firma bzw. eines Unternehmens anfallen, oder? Ein Laden kann vieles sein, zum Beispiel auch ein Kleingewerbe. Da wäre gar nichts zu Buchen sofern man die Kaufmannseigenschaft nicht annimmt. 

Gründungskosten dürfen nicht bilanziert, sehr wohl aber gebucht werden. In diesem Fall würdest du einfach dein Rumpfgeschäftsjahr mit einem Aufwand beginnen. 

Eingebrachte Anlage- und Umlaufvermögen sind bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern zunächst immer Einlagen, bei Kapitalgesellschaften können sie auch Gesellschaftsvermögen sein. 

Es gibt kein Kleingewerbe!

"Gründungskosten dürfen nicht bilanziert, sehr wohl aber gebucht werden." - Was soll das denn heißen?

"Eingebrachte Anlage- und Umlaufvermögen sind bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern zunächst immer Einlagen, bei Kapitalgesellschaften können sie auch Gesellschaftsvermögen sein." - Was hat denn die Einlage mit der Zurechnung von VG/WG zu tun?



@Bakaroo1976

Hey Bakaroo, 

ich glaube du hast keine Ahnung von der Thematik. 

  • Das Kleingewerbe ist gesetzlich in § 1 Absatz 2 HGB festgelegt. Jedes Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert ist ein Kleingewerbe. 
  • Die Gründungskosten dürfen nach § 248 Absatz 1 HGB nicht bilanziert werden. Natürlich kannst du sie bei Geschäftsaufnahme aber als Aufwand verbuchen. 
  • Eine Personengesellschaft hat anders als eine Kapitalgesellschaft kein Privatvermögen. Deswegen kann der Personengesellschaft bei Gründung nur durch Privateinlage ein Vermögen zukommen.

Ich habe den ganzen Kram studiert und kenne mich bestens damit aus. Falls du Genie mir jetzt weiß machen willst das wäre anders: Versuchs doch ;) Aber wer meint, Kleingewerbe gäbe es nicht, tappt tief im Dunkeln. 

LG Merlin

Das ist richtig. Die Aufwendungen kannst du gegen Privateinlage buchen, da du die Sachen auch PRIVAT bezahlt hast.

 

Liebe Grüße

Ana

Du musst nicht, solltest Du aber - ansonsten erhöhst Du doch unnötigerweise Deinen Gewinn. Und bei einer BP würde doch jeder Betriebsprüfer fragen, woher die Ware kommt. Vom LKW gefallen?