BTN Münzhandel

1 Antwort

Im Bestellvorgang stand aber, dass ich genau solche Sendungen erhalten werde.

Wenn Du mit dem Bestellvorgang dort eine Art Abo (ohne Abnahmepflicht) abgeschlossen hast, wirst Du Dich nur sehr schwer darauf herausreden können, dass die Ware unverlangt zugesendet wurde. Somit ist der § 241a BGB nicht anwendbar.

Naja, dort stand im Kleingedruckten dass ich mich zu weitern Zusendungen einverstanden erkläre. Ist das aber überhaupt erlaubt? Ich habe das aber erst nach meiner Bestellung gelesen