BTM-Eintrag und Fahren?
Hi! :) Ich habe folgendes "Problem". Streng gesehen ist es kein Problem sondern nur ein Fall von Neugier und zwar hatte ich im Mai letzten Jahres Kontakt mit der Polizei im Bezug auf Betäubungsmittel (genauer Marihuana). Der Polizist, welcher mich damals zum Fall verhört hat, hat mir neben den üblichen Geschichten auch noch ne Menge anderen Quatsch erzählt, der wohl als Abschreckung dienen sollte. Da er von Anfang an einen unseriösen Eindruck gemacht hat (hat mich schlecht geredet, die Erziehung meiner Mutter infrage gestellt), war ich mir bei keiner seiner Aussagen über deren Wahrheit sicher. Nun komme ich zu meiner Frage: Er meinte, dass ich, sofern keine Anzeige oder etwas vergleichbares dazu kommt, 1 Jahr lang den Eintrag wegen BTM habe und dass danach dieser Eintrag auch gelöscht wird und somit nicht mehr in meiner Akte für die Polizei zu sehen ist. Stimmt das? Und wenn es stimmt, womit muss ich dann bei Verkehrskontrollen rechnen? Mit nichts, oder werde ich jedes Mal auf Drogen untersucht? Und kann man sich gegen solche Untersuchungen wehren? Schließlich ist das ja demütigend und ohne aussagekräftigen Grund auch ein Fall von Nötigung. Ich bin nun 18 und war zum Zeitpunkt des Eintrags bzw. des Verhörs 17, komme aus Baden-Württemberg und außer diesem Eintrag bin ich nie negativ bei der Polizei aufgefallen. Ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Antworten. :)
2 Antworten
Du bist im Datenerfassungs-System der Polizei (INPOL) als "auffällig mit BtM" gespeichert. Einen Eintrag ins Führungszeugnis (Zentralregister) gibt es erst ab einer Verurteilung zu einer bestimmten Strafhöhe (was bei Dir nicht der Fall war.)
Im Datenerfassungs-System sind Daten deutlich länger als nur 1 Jahr gespeichert. Du kannst aber auf jeder Polizei-Dienststelle anrufen und fragen,wann solche Einträge gelöscht werden.
Thx for * (1.143)
Solang der Eintrag da ist kannste dich drauf einstellen genauer kontrolliert zu werden.
Abernicht unbedingt ein drogentest
1 Jahr wird wohl Stimmen wenn der Polizist dir das so gesagt hat. Damals waren es 3 soweit ich mich erinnere. (in NRW)
Dummfug.
Hm, weißt du zufällig auch wie lang dieser Eintrag in meiner Akte bleiben kann?