Bruder meiner Mutter hat Acker geerbt. Mutter hat nur Anspruch auf Auszahlung, w Bruder den Acker weiterverkauft. Wie bekomme ich raus ob er ihn verkauft hat?

7 Antworten

Wann und wie hat dein Onkel den Acker geerbt? Wenn dein Onkel im Grundbuch bereits als Allein-Eigentümer eingetragen ist, ist die Erbauseinandersetzung zwischen den Erben vermutlich bereits abgeschlossen. Dann hat deine Mutter auf ihre Ansprüche verzichtet, ansonsten hätte sie sich im Zuge der Auseinandersetzung im Grundbuch ebenfalls als Eigentümer eintragen lassen bzw. anderweitig ihre Ansprüche sichern lassen. 

Eine Auszahlung an deine Mutter bei Verkauf erfolgt also nur als Gefälligkeit, aber es besteht eher kein Rechtsanspruch mehr. 

Eigentümer eines Grundstückes kannst du beim Grundbuchamt, beim Vermessungsamt und evtl bei der Grundstücksverwaltung deiner Stadt erfahren. Aber alle können dir die Auskunft aus Datenschutzgründen verweigern. Die Höhe des Kaufpreises wirst du nicht rausbekommen. 

Jackson:

Kenntnis über eine mögliche Veräusserung des Ackers erreicht man durch Einsicht in das Grundbuch des Bezirks, in dem das Objekt liegt. Kentnnis über die Höhe des Kaufpreises erfährt man aus dem notariellen Kaufvertrag, der bei den Grundakten liegt.

Rat: Notar beauftragen; anfangs nach der Höhe der Notargebühr fragen.

Im Grundbuch wird in Abt. II eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen, ein Notar wird dich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Das kann nur deine Mutter machen. Sie hat ein berechtigtes Interesse und kann Einsicht beim Grundbuchamt nehmen.

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann im Grundbuchamt nachsehen lassen.

und NUR der!