Brille bei Optiker bestellt, jetzt zahlungsunfähig (Maßanfertigung)
Hallo,
ich hab mir vor 2 Wochen eine Sonnenbrille beim Optier maßanfertigen lassen, vor ein paar Tagen hat der Optiker nun angerufen und gesagt, dass die Brille fertig ist. Insgesamt sind es in etwa 400€. Nun kann ich aber aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht mehr zahlen. Bin ich dazu verpflichtet? Wenn ja, was für Konsequenzen kommen auf mich zu, falls ich sie nie oder erst in ein paar Monaten abhole? Wie lang hab ich Zeit, sie abzuholen, ohne die Konsequenzen dafür tragen zu müssen? Ich wusste nicht, dass es dazu kommt.
4 Antworten
Ja klar bist du zur Abnahme verfplichtet. Umgehen kannst du das höchstens (und auch nicht immer durch eine Privatinsolvenz)
Aber ob du die "bekommst" kann ich natürlich nicht beurteilen. Vermutlich mal eher nicht wenn nur das dein Problem ist.
Wenn du nicht zahlst werden sie dich mahnen. Zahlt du immer noch nicht kannst du dich shcon mal von einem teuren Stück verabschieden: Dann kommt es zur Pfändung.
Das ist ein Werkvertrag; der Optiker hat seinen Teil des Vertrages erfüllt und damit mußt Du auch zahlen.
Folgen bei Nichtzahlung: Mahnung - Mahnbescheid - Pfändung
Du solltest dem Optiker die Situation darlegen und versuchen eine Ratenvereinbarung zu treffen.
Leider bist Du dazu verpflichtet.Bei Maßanfertigungen ist das in jedem Fall so. Rede mit dem Optiker ob Du Ratenzahlungen machen könntest. In jedem Fall solltest Du eine gütliche Einigung mit dem Optiker finden. Viel Erfolg
Wow danke für die schnellen Antworten! Ich werde es mal mit der Ratenzahlung versuchen.