Brief vom gegner bekommen trotz Anwalt?
Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Autounfall und ich wollte anwaltlich Schmerzensgeld einfordern. Das heißt, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der dann die gegnerische Autoversicherung anschrieb. Nun hat mich diese Autoversicherung direkt angeschrieben; Es geht auch nur um einen kleinen Betrag und da wußte ich nicht, ob wegen dem Brief noch mal ein Anwaltsbesuch nötig wäre. Der Brief vom gegner war so eine art Fragebogen, wo ich fragen beantworten musste über den Unfallhergang, Beteiligte usw. und mit der Erlaubniserteilung von meinem Anwalt Informationen einzuholen und das sollte ich dann mit Unterschrift zurück schicken.
Bin ich verpflichtet der gegnerischen Autoversicherung zu antworten, obwohl ich einen Anwalt eingeschaltet hatte?
für infos wäre ich sehr dankbar, gruß whiskeyman
17 Antworten
Wenn der Anwalt bereits der Versicherung geschrieben hat, hat der sicher die Vollmacht dem Schreiben beigefügt. Lt. der Vollmacht ist er Zustellungsbefugter und sämtlicher Schriftwechsel in dieser Angelegenheit ist über den Anwalt zu führen. Die Versicherung hätte Dich gar nicht anschreiben dürfen sondern hätte das Schreiben an den Anwalt schicken müssen. Gib den Brief daher an den Anwalt weiter, der sich dann um alles kümmern wird. Du solltest dem Anwalt, den Du ja beauftragt hast, hier nicht in den Rücken fallen.
Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt??
Ohne den Fragebogen,wird die Versicherung deinen Antrag nicht weiter bearbeiten können.Ausfüllen mußt du ihn also.Ich würde meinen Anwalt davon in Kenntniss setzen und auch eine Kopie von diesen ausgefüllten Fragebogen,deinem Anwalt zukommen lassen.
Da Du einen Anwalt mit dem Fall beauftragt hast solltest Du zuerst mit dem klären, wie Du dieses Schreiben auffassen und damit verfahren sollst. Der Anwalt kann Dir auf jeden Fall sagen was es mit dem Schreiben aufsich hat und was nun damit zu tun ist.
Wenn Du erst mal beim Anwalt diesbezüglich anrufst kann Dir da evtl. schon geholfen werden und Du musst möglicherweise nicht extra hin gehen.
Viel Erfolg und alles Gute
Nein bist du nicht. Eigentlich müsste sich die Versicherung an deinen Anwalt wenden. Es ist auch Fraglich ob sie mit den Fragen nicht eher das Schmerzensgeld ausschließen wollen. Am besten zum Anwalt gehen und mit dem Besprechen. Die Kosten für den Anwalts besuch kannst du dir dann von denen Wiederholen wenn du Gewinnen solltest.