Braucht Nachbar, der Dachgaube im Reihenhaus ausbaut, mein Einverständnis, obwohl er die Abstandsflächen einhält?

3 Antworten

Hallöle lolaba,

klare, eindeutige Antwort: nein! 

Wenn er sich an die Abstandsflächen etc. (also z.B.  auch die Vollgeschossigkeit!) hält und es auch sonst wie keine Einflüsse auf das Nachbargebäude bzw. -grundstück vornimmt, braucht er auch keine nachbarschaftliche Zustimmung. 

Nichts desto trotz wohlgelaunte Grüße,

wölfin

danke der Wölfin für die schnelle Antwort.

@lolaba

Gern geschehen!  :-)

P.S.: Sorry für den seltsamen, scheinbar zweiten leeren Beitrag, aber ich schickte die Antwort 1x ab, wurde aber auf einmal 2x angezeigt. Da dachte ich mir, ich lösche einfach eine von beiden... *schulterzuck*

Falls die Reihenhäuser eine Eigentümergemeinschaft bilden benötigt man schon die Zustimmung der Nachbarn (anderen Eigentümer) wenn die fassade verändert wird.

Das trifft manchmal bei älteren Reihenhäusern zu, die nur eine gemeinsame Trennwand haben.

Evtl braucht er eine Baugenehmigung, da der Dachgaubenausbau eine Wohnraumerweiterung ist. Aber auch da braucht der Nachbar in einem Bebauungsgebiet nicht mehr zustimmen. Eine rein formelle Angelegenheit.

Maurermeister