Braucht meine kleine Schwester (10) einen Kindersitz (135 cm)?

6 Antworten

Ja, braucht sie. Kindersitz immer bis 1,50m. Beim Unfall ist sie sonst nicht genügend abgesichert und wenn ein Unfall passiert rammt sich der Gurt, weil er so weit oben ist, noch in ihren Hals. Wird nicht so gut aussehen. ._.

Deine Eltern haben da leider keinen Einfluss darauf. Sie müssen sich an die Vorschriften halten und da müssen Kinder unter 1,50cm und, wenn sie unter 12 Jahre sind, einen Kindersitz haben.

Wenn sie Kontrolliert und erwischt werden, können sie eine Strafe bekommen. Auf jeden Fall würden sie eine Standpauke bekommen, wieso ein Kindersitz sein muss, das es wegen der Sicherheit ist.

man braucht unter 12 Jahren immer einen kindersitz?

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@norag301

Ja, es sei denn man ist unter 12 Jahren schon 1,50 m groß. Aber ansonsten muss man einen Kindersitz haben.

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@ScarletWitch1

ich war zwar noch nicht 12 und noch keine 1,5m groß war aber schwerer als 35kg (auf allen Kindersitzen steht: max 35kg)

bin dann immer ohne gefahren

wir hatten aber nen verstellbaren Gurt dh das der gepasst hat

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"Kindersitzpflicht gilt bis zum 12. Geburtstag oder einer Größe von 150 cm"

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitzpflicht/

Was hat das Alter damit zu tun? Wenn man 18 ist und unter 1,5m dann ist man ja trotzdem klein oder?

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@Morona123r

Ja, aber dann sieht der Gesetzgeber keine Kindersitzpflicht mehr vor, wer sich in so einem Fall richtig sichern will, benutzt dann eben eine einfache Sitzerhöhung.

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@Cooler22727

Und hat mit der Frage nichts mehr zu tun, es geht ja um die gesetzliche Kindersitzpflicht, die ab einem Alter von 12 Jahren entfällt. In diesem Fall ist das ja dann allerdings nicht gegeben.

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da muss getestet werden ob Kindersitzerhöhung reichen würde.
Wichtig ist dass Brustgurt im Schulterbereich noch gut anliegt.
Ist ihre Position zu niedrig könnte unter Brustgurt durchrutschen

Was Deine Eltern sagen ist irrelevant...

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitzpflicht/

Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Danach gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.