Braucht man katzenaugen an den pedalen?

8 Antworten

Ja, das ist wie mit Bremse und Licht.

Übrigens: fahr mal nachts hinter einem Radfahrer her. Die Pedale sieht man tatsächlich als "gelbe Lampen" auf und ab gehen von hinten - wenn dessen Licht nicht funktioniert, eine mögliche Lebensversicherung.

Es gibt Regeln im Straßenverkehr - für das Verhalten und für die Fahrzeuge, die darin vorkommen. Über den Sinn mag man trefflich streiten - aber das werden wir hier in einer Diskussion nicht mal eben mit sofortiger Wirkung hin- und her ändern können und wollen.

Insofern habe ich deine Frage darauf bezogen.

Für ein Straßentaugliches Fahrrad sind Katzenaugen vorgeschrieben. Wenn es zu einem Unfall damit kommt musste (wenn du keine Katzenaugen hast) ne Strafe zahlen.

rein rechtlich ja!

aber ganz offen? das einzige rad, was mir im bekanntenkreis einfällt, ist das hollandrad von meiner BF, mit dem sie aber nur bei schönwetter und sonnenschein fährt...

abgesehen davon, dass die dinger so wie so nicht immer funktioniren, wenn z.b. die fusspitze weit über die pedale steht, oder die absätze die pedale verdecken...

sind vorne und hinten reflektoren vorhanden, und in den speichen auch welche, bzw. das leuchtband um die reifen, dann ist das rad in der regel auch bei dunkleheit ausreichend sichtbar...

lg, Anna

Hallo TraumMensch,

welche lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrrad angebracht sein müssen ist im § 67 der StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html) festgelegt.

Bezüglich Deiner Frage gilt: Auszug aus dem § 67 StVZO:

(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.

Insofern lautet die Antwort auf Deine Frage

Braucht man katzenaugen an den pedalen?

Ja die braucht man, denn die sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO § 67) sind Rückstrahler für alle Fahrräder vorgeschrieben.

Inwieweit sich ein Polizist bei einer Kontrolle an fehlenden Rückstrahlern festbeißt, hängt meist davon ab, ob die normale Beleuchtung anständig funktioniert. Üblicherweise wirst du nur angehalten, wenn dein Licht nachts nicht an ist oder geht..

Nur bei den Massenkontrollen, die im Herbst häufiger mal stattfinden, werden alle Räder rausgewunken und auf die Vorgaben der STVZO überprüft.