Brauchen dringend HILFE! Vergleichsangebot an wen stellen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, hier ist alles etwas durcheinander. 1. kommt der Gerichtsvollzieher nicht vom Finanzamt, sondern hat beim Finanzamt Antrag auf Einbehalt evtl. Steuererstattungen gestellt.

  1. ist es auch falsch, dass ein Antrag auf Stundung, den man selbst stellt, keinen Erfolg hat.

  2. ist es wiederum richtig, dass die ehem. GEZ sich auf keinen Vergleich einlassen wird, wie alle staatlichen Institutionen. Hier könntest Du höchstens Antrag auf Ratenzahlung stellen und Aufhebung der Vollstreckung beim Finanzamt. Ratenzahlung wird vorauss. gewährt werden, der Vollstreckungsbescheid wird aber vorauss. beim Finanzamt liegen bleiben. Ratenzahlungsantrag direkt bei der GEZ stellen; der Gerichtsvollzieher hat hier keine Entscheidungsbefugnis bei dieser Summe.

Hoffe, alles geklärt :-)

KeanosMama 
Fragesteller
 04.08.2013, 18:28

Also ich kenne jemanden, der hat einen Vergleich bei der GEZ gemacht. Und die Summer lag bei 3000€. Ich werde es einfach versuchen..

Bei dieser wirren Frage ist es kein Wunder wenn nach 6 Stunden immer noch niemand antwortet.

  1. der Gerichtsvollzieher hat mit Vergleichen nichts zu tun, dazu hat er gar keine Berechtigung.

  2. Vergleichsangebote stellt ma nur direkt an den/die Gläubiger.

Wenn es sich bei den Gläubigern um die ehemalige GEZ und das Finazamt handelt werden die Vergleichsangebote sicher abgelehnt. Zudem stellt man Vergleichsangebote nicht selbst sondern lässt dies eine dritte Person machen.

KeanosMama 
Fragesteller
 02.08.2013, 08:48

Was ist an dieser Frage denn so verwirrend? Die GEZ bekommt Geld von mir, haben sie aber nicht bekommen seit Jahren. Also haben sie den gerichtsvollzieher damit beauftragt die Summe die sich bis zu dem Zeitpunkt angehäuft hat, einzutreiben.

Die monatlichen Gebühren der GEZ liefen aber ja logischerweise weiter,die noch nicht an den gerichtsvollzieher weitergegeben wurden.

Und das man einen Vergleich durch Dritte stellen lässt, stimmt nicht. Auch ich kann einen machen, allerdings bekomme ich das Geld von dritten ;-)

Artus01  02.08.2013, 09:07
@KeanosMama

Aha und was hat nun das Finanzamt damit zu tun? Wenn Du dort keine Verbindlichkeiten hast geht da auch kein Geld hin.

Selbstverständlich bleibt es Dir unbenommen selbst Vergleichsangebote zu machen, nur wirst Du damit nicht sehr erfolgreich sein weil man Dir das Ganze nicht abnimmt. Am besten funktioniert das wenn es von einer Schuldnerberatung kommt.

KeanosMama 
Fragesteller
 02.08.2013, 11:29
@Artus01

Was das Finanzamt damit zu tun hat? Der gerichtsvollzieher kommt vom Finanzamt...

Auch wenn dieser Beitrag schon etwas älter ist, schreib ich trotzdem mal drunter. Die Behauptung das ich selbst keine Vergleichszahlung mit dem Gläubiger machen kann, ist absolut falsch. Ich hatte selbst Schulden und habe den Gläubigern Vergleichszahlungen angeboten, weil ich auch nicht eingesehen habe die ganzen Zinsen zu zahlen. Alle bis auf die GEZ haben sich darauf eingelassen. Mit der GEZ hab ich eine Ratenvereinbarung getroffen. Und das man selbst nicht so gut mit den Gläubigern verhandeln kann ist auch verkehrt, ich habe die Kosten so um die Hälfte reduziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung